Guten Abend,
ich habe eine Frage zu der Besteuerung einer Abfindung.
Der Arbeitnehmer wird zum Februar 2018 gekündigt. Hat dementsprechend nur ein Jahresbruttogehalt von insgesamt
2 x 3.300€ = 6.600€ brutto im Jahr 2018.
Er erhält zudem eine Abfindung in der Höhe von 45.000€ brutto.
Wird nun bei der Abfindungsberechnung nach der Fünftelregelung vom tatsächlichen Bruttojahreseinkommen von zwei Monaten ausgegangen oder wird das
Bruttojahreseinkommen vom gesamten Jahr 2018 bezogen bzw. hochgerechnet ("hätte im Jahr 2018 soundsoviel verdient" = Jahresbrutto)?
Zusammenfassung:
Vertragsende: Ende Februar 2018
Monatliches Gehalt: 3.300€ brutto
SK: 3, Kind: 1, 50 Jahre alt, >15 Jahre Betriebszugehörigkeit
Abfindung: 45.000€, ausbezahlt im Jahr 2018 vor Vertragsende
Vielen Dank!