Projektabwicklungsgebühr

  • Guten Tag,
    bei meinem Darlehensvertrag gibt es keine Bearbeitungsgebühr aber eine Projektabwicklungsgebühr. Ich frage mich ob die Projektabwicklungsgebühr mit der Bearbeitungsgebühr gleichzustellen ist.
    Genauer Wortlaut:
    "Für die Beantragung der Darlehensmittel berechnen wir Ihnen eine Projektabwicklungsgebühr in Höhe von 1300,00 Euro."


    Gibt es hier eine Chance diese wieder zurückzufordern?


    Gruß
    Hansi

    • Offizieller Beitrag

    "Projektentwicklungsgebühr" hört sich für mich nach einem betrieblichen Hintergrund an.


    Haben Sie dieses Darlehen als Privatverbraucher oder zur Gründung eines Gewerbes aufgenommen?


    Wer war denn der Anbieter?

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

    • Offizieller Beitrag

    War das im Rahmen eines Bauträger-Projektes?


    ...
    An Ihrer Stelle würde ich die VR-Bank auffordern diese Kostenposition zu erläutern und dann zu bewerten, ob es sich lediglich um eine Abschlußgebühr handelt oder nicht.


    Sofern es keine weiterführende Gegenleistung für diese Position gibt, sollte diese Position von Ihnen einzufordern sein.

  • Kein Bauträger-Projekt, Kauf einer bestehenden Immobilie. Ein normales Finanzierungsvorhaben mit Annuitätendarlehen. Warum diese Gebühr nun Projektabwicklungsgebühr heißt, weiß ich auch nicht. Da wird in dem Finazierungskonzept leider nicht näher drauf eingegangen.


    Haben Sie schon mal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Kein Thema.


    Fordern Sie von der VR-Bank eine Aufschlüsselung dieser Kostenposition an und lassen Sie gerne die Community hier vom Ergebnis wissen.

  • Hallo....bin ganz neu hier, habe aber genau das selbe Problem wie Hansi. Auch bei uns heißt es Projektabwicklungsgebühr. Mich würde es auch brennend interessieren, ob es mit den Bearbeitungsgebühren gleichzustellen ist.


    Habe gerade eine Anfrage an die Verbraucherzentrale geschickt und hoffe auf eine Antwort.
    hansi: Hast Du schon etwas in die Wege geleitet?

  • Hallo zusammen,


    @Hansi-0815
    @Nordlicht1979


    diese Gebühr hat m.E. nur einen anderen Namen. Deshalb ist sie aber nicht wirksamer.


    Es gilt ebenfalls die BGH-Rechtsprechung vom Mai diesen Jahres. Es handelt sich hierbei aus meiner Sicht auch um eine
    Preisnebenabrede, die der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterworfen ist - Projektabwicklung heißt Kreditabwicklung und das ist die Aufgabe der Bank - damit werden keine besonderen Dienstleistungen für den Kreditnehmer bezahlt. Die Abwicklung des Kredits muss sich die Bank durch den Zins vergüten lassen. Eine Abwälzung allgemeiner Verwaltungskosten auf den Verbraucher durch allgemeine Geschäftsbedingungen ist unzulässig.


    Zitat aus BGH-Urteil vom 13. Mai 2014, Az. 170/13, RdNr. 33
    "Preisnebenabreden, die keine echte (Gegen)Leistung zum Gegenstand haben, sondern mit denen der Klauselverwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten oder für sonstige Tätigkeiten auf den Kunden abwälzt, die der Verwender im eigenen Interesse erbringt, sind der Inhaltskontrolle unterworfen."


    Fordern Sie die Gebühr von der VR-Bank zurück. Sie haben aus meiner Sicht gute Chancen.


    Beste Grüße,
    Britta

  • Hallo, mich würde mal der aktuelle Stand in dieser Sache interessieren. Wir haben das gleiche Problem mit dieser Gebühr bei der VR Bank. In einem heute geführten Telefonat mit der Bank wurde uns mitgeteilt, dass die Gebühr (bei uns 2000 €) nach Prüfung der Rechtslage nicht zurückgezahlt werden kann, da bei dem Immobilienkredit ja eine Grundschuld eingetragen wurde und das Urteil somit nicht zutrifft. Wir bezweifeln diese Begründung stark, da uns in Nebensätzen schon bestätigt wurde, das es sich natürlich um eine Bearbeitungsgebühr handelt, die ja sonst über die Zinsen mitberechnen worden wäre.
    Wir werden jetzt bei der Bank eine Kostenaufschlüsselung mit der rechtlichen Grundlage hierfür einfordern. Freuen uns aber über Austausch mit anderen Betroffenen.

    • Offizieller Beitrag

    Begründung:


    Weil eine Grundschuld eingetragen wurde?


    ...


    Sie haben doch vermutlich eine Rechnung vom Notar für die Eintragung erhalten, oder? Die Bank hat doch hierzu nicht die Kosten vom Notar übernommen und Ihnen in dieser Form weiterbelastet?

  • Selbstverständlich ist die Rechnung vom Notar erstellt und die Bank hat diese auch nicht gezahlt.
    Die Begründung bezog sich darauf, dass die Grundschuld dann nicht mehr als "Verbraucherkredit" zu werten ist.


    Wie gesagt, der Mitarbeiter der Bank verzettelte sich immer weiter und hatte je länger das Telefonat dauerte schlechtere Ausreden, warum denn nun diese Gebühr nicht darunter fällt. Heute morgen hat er freundliches Schreiben von uns vorliegen mit der Bitte um Aufschlüsselung (Frist 1 Woche). Ich ärgere mich gerade massiv über die Handhabe unserer Hausbank. Werde natürlich über den Fortgang berichten.

    • Offizieller Beitrag

    Eine Grundschuld hat aus meiner Sicht nichts mit einem Verbraucherkredit zu tun, da es ja kein Kredit ist .. sondern ein akzessorisches Recht, bei der kein Kredit dahinter stehen muss.


    Hier die Quelle:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Grundschuld

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Wir haben im vergangenen Jahr eine Hausfinanzierung über die VR Bank abgewickelt. Dafür haben wir mit der Bank einen DARLEHENSVERTRAG geschlossen, zur Sicherung wird dann, wie üblich bei einer Immobilienfinanzierung, eine Grundschuld eingetragen. Dies ändert doch aber nichts an der Tatsache, dass da ein Darlehensvertrag geschlossen wurde, für den eine Bearbeitungsgebühr (Projektabwicklungsgebühr) nichts rechtswirksam ist. Oder verstehe ich das nun vollkommen falsch?

  • Ich hatte heute ein Gespräch mit der Bank. Mir wurde gesagt, dass sich das Urteil des BGH wohl nur auf Konsumtenkredite (Autofinanzierung u.ä.) bezieht und nicht bei Darlehensverträgen (Immobilienerwerb) anwendbar ist.


    Zitat Kredite.net
    "Das vom BGH gesprochen Urteil betrifft grundsätzlich alle privat aufgenommenen Ratenkredite. Der Verwendungszweck des Kredits ist irrelevant. Ebenso die Kreditsumme und vereinbarte Laufzeiten. Wichtig: Über Baudarlehen und Unternehmensfinanzierung hat der BGH nicht geurteilt."


    Wie wörtlich ist das zu nehmen, da ich ja nicht gebaut sondern gekauft habe?
    ich bin da unsicher ob es für mich einen Rechtsanspruch gibt.


    Gruß

  • Hallo Hansi-0815,


    ich fasse gerne für Sie zusammen, was wir bisher diskutiert haben:

    • das Urteil erwähnt Immokredite nicht spezifisch
    • unsere Rechtsexpertin sieht das Recht auf der Seite der Verbraucher - auch ein Immokredit oder ein Kfz-Kredit sind Darlehen, die von Verbrauchern für die private Lebensführung in Anspruch genommen werden ;)
    • warum die Bank abwiegelt, ist offensichtlich: So muss sie sich nicht auf eine Auseinandersetzung einlassen.
    • die Durchsetzung von Ansprüchen wird aber nicht einfach. Der Gang zum Anwalt kann notwendig werden.
  • Hallo Hansi 0815,


    dieses Gespräch hatten wir vor ein paar Tagen auch mit der VR Bank.
    Gleiche Begründung, allerdings kam der aus der Hauptfiliale Abgesandte, etwas in straucheln, nachdem ich ihm diese Aussage verneint habe und ihm mitgeteilt habe, dass die Rechtsprechung sicherlich in dem Urteil nicht über eine Immobilienfinanzierung verhandelt hat, diese aber laut BGH auch nicht ausgeschlossen sind. Insgesamt war das Gespräch eher überflüssig. Es wurde viel geredet, schlüssige Antworten haben wir allerdings nicht erhalten. Auch eine Rechtsgrundlage für diese Gebühr wurde uns bis heute nicht mitgeteilt.
    Einen Tag nach dem Gespräch hat man uns eine Teilzahlung in Höhe von 50 % der Projektabwicklungspauschale angeboten. Diese haben wir abgelehnt. Es wird jetzt von unserer Seite ein letztes Schreiben an VR Bank geben und danach geht die Sache an unseren Anwalt.
    Rechtlich bin ich mir absolut sicher, dass die Gebühr zurück gezahlt werden muss.
    Interessant zu wissen für dich ist vielleicht, dass diese Gebühr heute nicht mehr berechnet wird. Die entstehenden Gebühren werden jetzt auf die Zinsen umgelegt :-).....für mich ein klares weiteres Indiz, dass diese Gebühr sehr wohl nicht rechtmässig war und ist!

  • Hallo!
    Ich bin neu hier.
    Wir haben genau das selbe Problem mit der VR-Bank.
    Ebenfalls eine Immobilienfinanzierung mit einer so genannten Projektabwicklungsgebühr.
    Haben bereits ein Schreiben der VR-Bank erhalten, in der unsere Rückforderung der Gebühr abgelehnt wird. Genau aus den Gründen, die hier auch schon genannt wurden.
    Haben darauf noch einmal um Erläuterungen gebeten. Nun sollen wir zum persönlichen Gespräch in die Bank kommen.
    Mich würde mal interessieren, ob einer von euch schon etwas erreicht hat?
    Vielen Dank für eine Antwort!

  • Hallo zusammen,
    dieses Thema ist bei uns wieder aktuell geworden.
    Wir sind in einer ähnlichen Situation wie oben beschrieben.


    Die 1. Mail-Anfrage wurde per Telefon mit dem Grund abgelehnt, dass es sich nicht um Immobilienverträge handeln soll.


    Nach dem wir vor ein paar Tagen wieder einen TV-Bericht über das Thema gesehen haben folgte eine 2. Mail-Anfrage.
    Diese wurde nun (wie erbeten) schriftlich beantwortet.
    In den Schreiben wurde die Erstattung mit folgenden Gründen abgelehnt
    1. Die Projektgebühr soll sich in unserem speziellen Fall um eine vom Darlehensvertrag separate Kundenvereinbarung, die inviduell erhoben wurde und verhandelbar war, handeln.
    2. Das BGH-Urteil bezieht sich nicht, wie in unserem Fall, auf grundbuchlich gesicherte Darlehen.
    Punkt 2 lässt sich nach Recherche im Internet schnell "wiederlegen".
    Die in Punkt 1 geannten Punkte, vorallem was die inviduelle und verhandelbare Vereinbarung an geht, sind ebenfalls unhaltbar (wann soll diese inviduelle Verhandlung statt gefunden haben).


    Meine Frage gilt der vom Darlehensvertrag separate Kundenvereinbarung.
    Ist die Projektgebühr dennoch unwirksamm, selbst wenn diese separate vom Darlehensvertrag in einer gesonderten Kundenvereinbarung (als geonserter Vertrag) (Inhalt Vertrag: Nach erfolgter Zusage wird die Gebühr fällig)?


    Vielleicht hat jemand mit dieser Sachlage bereits Erfahrung.
    Nach dem das e.g. geklärt wurde kann ich weitere Schritte durchführen.


    Grüße von kurz vor der dänischen Grenze
    Torben

  • Hallo, bin nun auch neu hier. TorbenNorden, kann es ein das hier die VR Bank FL SL gemeint ist. Da bin ich auch gerade mit meiner Projektabwicklungsgebühr im Gespräch. Ich warte auf die Erklärung der Bank, was ich mit meinem Geld bezahlt habe. Die VR Bank schreibt, dass es sich nicht um ein Endgeld zur Wertermittlung der zu finanzierenden Immobilie handelt. Bin mal gespannt wofür. Interessant auch § 812 BGB oder Urteil LG Bonn v. 16.4.13 8 S 293/12

  • Hallo zusammen,
    nach Nutzung einer unabhängigen Beratung und Einschätzung der Aussichten / Risiko konnten und haben wir für uns die Angelegenheit abgewogen.
    Mit einer beiderseitigen freundlichen Art und Weise konnte ein für beide Seiten zufriedenstellender Konsenz erzielt werden.


    Wie bei allen Streitigkeit / Meinungsverschiedenheiten: Das freundliche Gespräche mit guten Argumeten ersetzt jedes Schlichtungs oder Klageverfahren.


    Gruß
    Torben