Schätzwert ETF

  • Hallo zusammen,


    vielleicht kann mir jemand in der Community helfen.



    Ich habe in 2017 Anteile an den von Finanztip auch empfohlenen ETFs „LYXOR MSCI WORLD UCITS ETF„ und „UBS-ETF MSCI WORLD INHABER-ANTEILE A O.N.“ erstanden. Beide ETFs sind gem Finanztip ausschüttend, ich habe unterjährig auch keine Mitteilung über thesaurierte Erträge bekommen.



    Jetzt habe ich von meiner Bank zu beiden ETFs Umbuchungsmitteilungen zum Jahreswechsel bekommen:
    Zum einen wird ein Veräußerungsergebnis ür mich(Differenz Ankauf und Verkauf Stichtag 31.12.2017) dargestellt, was für mich im Rahmen der Umstellung Besteuerung auch nachvollzeihbar war.
    Zum anderen ein Schätzwert gem. Info der ETF auflegenden Bank. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass es sich dabei um den Schätzwert des fehlenden ausschüttungsgleichen Ertrages handelt. Beides zusammen ist als Bemessungsgrundlage für Kapitalertragssteuer ausgewiesen.



    Meine Fragen nun:
    1. Was ist bei einem ausschüttenden ETF dieser Schätzwert? Der ausgewiesene Schätzwert beträgt ein Vielfaches der Ausschüttungen in 2017.
    2. Muss ich jetzt doch für 2017 sowohl den Veräußerungsgewinn als auch diesen Schätzwert besteuern und in meiner Steuererklärung 2017 angeben? Die Kapitalertragssteuer wurde und wird in 2018 ja bereits bei Ausschüttung berücksichtigt. Was passiert also mit dem Veräußerungsgewinn aus 2017?


    Hilfestellung wäre super, bin jetzt doch verunsichert, vielen Dank.

  • Bitte mal die Steuer-Broschüre hier https://de.allianzgi.com/de-de/service/steuern runterladen und die Seiten 10 und 11 lesen. Es könnte sich bei der Frage um den "besitzzeitanteiligen thesaurierten Ertrag" handeln (Seite 11 oberes Drittel).


    Sofern es die Ersatzbemessungsgrundlage sein sollte bei der Fondsgesellschaft und der Depotbank beschweren, damit diese durch den richtigen Wert ersetzt wird. Habe ich gerade hinter mir - es waren mehrere Tausend Euro für mehrere Wochen verschwunden.


    Schöne Grüße an die Bank: weder das eine noch das andere sind Schätzwerte, sondern exakt definierte Werte. Wenn Besteuerungsunterlagen fehlen dann möge die Bank mal was für ihre Provisionen tun und sich drum kümmern dass die bei kommen. Depotwechsel ist einfach und kostenlos.


    Ich habe eine Lyxor bei Flatex, da sind die Daten da. Beim gemanagten UBS bei Comdirect kam noch nichts.

  • Danke für den Link. Das hat schon mal beim Verständnis geholfen. Ich hake nochmal bei der Bank nach. Die Angaben müssten doch auch im Bundesanzeiger veröffentlicht sein, oder?


    Vielen Dank nochmal.

  • Sorry, nochmal blöd gefragt: das sind dann die die Infos vom Fondaufleger direkt im Postfach Deiner Bank? Oder muss man die beim Fond anfordern?

  • Nein, in diesem Fall die Umsetzung der von der KVG gelieferten Daten durch die Depotbank.


    Es gibt allerdings auch Mitteilungen der KVG an die Anleger, die werden dann von der Depotbank an die Anleger geleitet, da die KVG die Anleger i.d.R. nicht kennt.