Garantie/Gewährleistung

  • Hallo Gemeinde,


    ich habe im Mai letzten Jahres eine Überwachungskamera bei Amazon gekauft als Ersatz für eine bereits vorhandene Kamera, die immer wieder Probleme bereitet hat. Die alte Kamera hat sich aber seitdem hervorragend benommen, so daß ich die neue Kamera unausgepackt in einen Schrank gestellt habe.
    Letzten Sonntag hat die alte Kamera sich endgültig verabschiedet und ich habe die neue Kamera, also nach neun Monaten, ausgepackt und zum Konfigurieren angeschlossen. Leider gab sie keinen Mucks von sich. Ich habe zunächst auf das Netzteil getippt, dieses ist aber vollkommen in Ordnung.
    Ich habe den Hersteller angeschrieben, der mir auch den Tipp mit einem neuen Netzteil gab und einfach nicht verstehen konnte, daß ich die Kamera so lange nicht ausgepackt hatte.
    Auf die Frage, wie es denn nun weiterginge, erhielt ich bislang noch keine Antwort.
    Wie sieht es rechtlich mit der Garantie/Gewährleistung aus?


    VG
    alex24

  • Hallo @alex24, willkommen in der Community.


    Zur Frage s. http://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung/


    Gewährleistung gibt es bei Neuware 24 Monate, allerdings gilt ab 6 Monaten die Beweislastumkehr nicht mehr, d.h. Du müsstest beweisen, dass das Gerät von Anfang an defekt war. Dies wird in diesem Fall nicht mMn nicht gelingen.


    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, musst Du in den Garantiebedingungen in der Verpackung nachlesen bzw. den Hersteller kontaktieren. Sofern Du direkt bei Amazon gekauft hast kannst Du dort anfragen, lt. AGB zwar keine Garantie, sollen sich aber recht kulant verhalten. Bei Marketplace-Artikeln hängt es vom Verkäufer ab, da würde ich mir aber nicht so viel Hoffnung machen.

  • Stellt sich der Händler (also der Marketplace-Anbieter bzw. Amazon) stur, haben sie aufgrund der Beweislastumkehr keine Chance. Erfahrungsgemäß zeigt sich Amazon aber oft sehr kulant. Insofern ist der Weg über den Kundendienst auf jeden Fall der zielführendste.