Minderjähriges Kind hat bei dem Erblasser gewohnt

  • Guten Tag


    Mein 15 jähriger Sohn hat bei seinem Vater gelebt, welcher nun verstorben ist.
    Die Erbausschlagung liegt beim Familiengericht vor ist aber noch nicht entschieden.
    Nun meine Frage, darf ich das Jugendzimner meines Sohnes ausräumen , es ist in meinen Augen kein Erbe sondern Eigentum meines Kindes oder muss ich auf die endgültige Erbausschlagung warten?


    Vielen Dank für ihren Rat
    Liebe Grüße
    Nadine