Steuerberechnungen für fiktive Fondsverkäufe zum Jahresende

  • Wegen dem geänderten Investmentsteuergesetz wurden auch bei mir die Fonds-/ETF-Anteile zum Jahreswechsel von der Depotbank DKB fiktiv verkauft. Hierüber habe ich Steuerberechnungen von der DKB erhalten, die nicht einmal rechnerisch nachvollziehbar sind: Es wurden steuerliche Verkaufserlöse unterstellt, die deutlich höher sind, als die Kurswerte zum Jahresende. Dabei wurden zwar "Fondskorrekturfaktoren" in den Abrechnungen angegeben, aber auch mit diesen kommt man nicht auf die unterstellten Verkaufserlöse. Zudem ergeben sich Differenzen zu den Ertragsabrechnungen und Steuerbescheinigungen der letzten Jahre.
    Meine Nachfrage bei der DKB führte nicht zu einer Klärung. Gibt es vergleichbare Erfahrungen und Tipps dazu?

  • Hallo @PeterSH, willkommen in der Community.


    Ich hatte an anderer Stelle die Broschüre der AGI empfohlen. Schätzwert ETF - Geldanlage - Finanztip-Community


    Bei einer stichprobenmäßigen Prüfung der Abrechnung der Comdirect konnte ich die Daten rechnerisch bestätigen, wobei zum Erlös noch evtl. vorhandene Zwischengewinne und kumulierter ausschüttungsgleicher Ertrag kommen. Letzteren habe ich nicht nachgerechnet, es ist allerdings ersichtlich, dass dieser erst zu hoch geschätzt und dann korrigiert wurde..

  • So wie ich das verstanden habe, haben die fiktiven Transaktionen der neuen Fondsbesteuerung keine steuerlichen Auswirkungen für den Anleger.
    Als nicht fiktiv sind jedoch die Transaktionen bei Altanteilen (Kauf vor 2009) zu werten. Die Erträge die hier ab 2018 anfallen sind jedoch bis zu einer Summe von 100 000 € steuerfrei.
    Gruß


    Altsachse

  • Ich habe in diesem Jahr bei der DKB 3 Rentenfonds verkauft.


    Dabei wurde zuerst eine Ersatzbemnessungsgrundlage als herangezogen (30% des Verkaufserlöses wurden als Grundlage für die Berechnung von ZaSt und Soli heran gezogen.
    In meinem Fall war der Unterschied zwischen kauf und Verkaufspreis 4.400€. Die Ersatzbemessungsgrundlage war 67.266€.
    Und so hat die Bank die 4.400€ Gewinn aus dem Verkauf mit einem Steuerabschlag von ca. 17.500€ besteuert.
    Das entspricht einer effektiven Besteuerung von über 400%.


    Nach vielen telefonischen und schriftlichen Protesten hat man diese Abrechnung storniert und eine neue gefertigt. Die kann ich rechnerisch in keiner Weise nach vollziehen.
    Da sind unter anderem GESCHÄTZTE THESSAURIERUNGEN genannt.
    Die Differenz zwischen Kauf- Und Verkaufspreis scheint mir bei der Berechnung der DKB gar keinen Einflluss auf die Berechnung der Berechnungsgrundlage für die Kapitalertragssteuer zu haben. Noch dazu ist sie völlig falsch angegeben.
    Bezüglich der Schätzung von thessaurierten Erträgen bezieht man sich auf "§7 Abs.1 Nr.3 Satz 1 und 2 InvStG".
    Ich habe nach gelesen: https://www.gesetze-im-internet.de/invstg_2018/__7.html
    Aber ich kann dort keine Aufforderung zur Schätzung von thessaurierten Erträgen entdecken.


    Nachdem ich den Kommentar von PeterSH zum Thema (auch DKB-Kunde) gelesen habe könnte man annehmen die DKB ist mit ihrer IT absolut nicht in der Lage korrekte Abrechnungen zu fertigen.

  • Hallo @dieter67, willkommen in der Community.


    Ich hatte bei der Comdirect ein ähnliches Erlebnis, die Abrechnung wurde jedoch korrigiert, nachdem die KVG die entsprechenden Daten zur Verfügung gestellt hatte. Hast Du die KVGn der drei Rentenfonds hierzu schon kontaktiert?