Disput bei Rücksendung im Onlinehandel

  • Hallo Forum,


    kürzlich habe ich ein Paar Lautsprecher online bestellt, diese drei Tage getestet und dann den Kaufvertrag widerrufen, da sie leider nicht passten. Die Kommunikation mit dem Händler zog sich, eine Reaktion auf den Widerruf erfolgte erst nach einigen Wochen, was aber hier nichts zur Sache tut.


    Die Lautsprecher waren bei der Verpackung für den Rückversand einwandfrei, keine Kratzer oder ähnliche Spuren. Mit Hilfe einer zweiten Person habe ich sie wieder in die Originalverpackung eingepackt und dann mit den Rücksendelabels des Händlers versehen zu DHL gebracht. Leider habe ich keine Fotos während des Verpackungsvorganges gemacht.


    Nun meldet sich der Händler bei mir mit einem Photo, was eine deutlichen Schaden an der Gehäusekante eines Lautsprechers zeigt, weswegen er die Rückzahlung um einen sehr deutlichen Betrag reduzieren möchte. Dieser Schaden war vor der Verpackung nicht vorhanden, und dürfte auch in der Verpackung nicht entstanden sein (was auch der Händler schreibt). Aus diesem Grund will ich der Reduktion der Rückzahlung widersprechen.
    Leider kann ich momentan nicht einmal nachvollziehen, ob der Lautsprecher auf dem Bild einer derjenigen ist, die ich hier getestet habe. Auch ist eine Beschädigung beim/nach dem Auspacken beim Händler denkbar.


    Ich habe nun zwei Fragen:

    • Wer ist hier in der Beweispflicht?
    • Falls sich herausstellen sollte, dass ich in der Verantwortung für den Schaden stehe (was ich anzweifele): ist das ein Fall, in dem die Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt? Anders gefragt: bin ich vor einem Widerruf eines Onlinekaufs der Besitzer eines Gegenstandes, oder ist es der Händler? Im ersten Fall würde meinem Verständnis nach die Haftpflicht in keinem Fall aufkommen, im zweiten Fall wäre es jedenfalls denkbar.



    Viele Grüße,
    Manuel

  • Wer ist hier in der Beweispflicht?


    Falls sich herausstellen sollte, dass ich in der Verantwortung für den Schaden stehe (was ich anzweifele): ist das ein Fall, in dem die Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt? Anders gefragt: bin ich vor einem Widerruf eines Onlinekaufs der Besitzer eines Gegenstandes, oder ist es der Händler? Im ersten Fall würde meinem Verständnis nach die Haftpflicht in keinem Fall aufkommen, im zweiten Fall wäre es jedenfalls denkbar.


    Zivilrechtlich muss jede Partei die für sie günstigen Tatsachen beweisen. Wenn der Händler Ihnen den Kaufpreis nicht zurückerstattet, müssen Sie klagen - und als Kläger alle Tatsachen beweisen, aus denen Sie Ihren Anspruch herleiten.


    Ob die Haftpflichtversicherung hier nicht leistet, ist äußerst fraglich. Schäden an Ihrem Eigentum und geliehenen oder gemieteten Sachen sind i.d.R. ausgeschlossen. Fraglich ist, ob Sie nicht Eigentümer der Lautsprecher waren, da sie diese entgegengenommen haben und dies in Erfüllung Ihres Kaufvertrages taten. Ich würde dies so sehen.


    Später haben Sie die Lautsprecher durch Widerruf des Kaufvertrages rückübereignet. Wenn Sie also für den Schaden aufkommen müssen, dürfte dieser an Ihrem Eigentum geschehen sein.

  • Im Zweifel müssten sie den Händler auf die volle Summe verklagen. Vor Gericht müssen sie dann beweisen, dass die Lautsprecher beim Rückversand in Ordnung waren. Dies kann natürlich auch durch Zeugen geschehen, zum Beispiel durch die Person, die beim Einpacken half.