Vorfälligkeitsentschädigung ja oder nein ?,

  • Liebe Community,
    ich habe folgendes Problem:
    Meine Bank hat mir eine Entschädigung gezahlt, weshalb ich auf einen angekündigten Widerruf verzichtet habe, da die Belehrung sich als falsch offenbarte.
    Dieselbe Bank ist nun für mich als Makler tätig, um das Haus für mich zu verkaufen, worauf noch eine kleine Resthypothek lastet. Dass der Käufer diese in Anrechnung auf den Kaufpreis übernimmt, hat die Bank abgelehnt, so dass für mich die Frage entsteht, ob die Bank jetzt eine Vorfälligkeitsentschädigung nehmen kann.
    Vielen Dank für eine möglichst baldige Antwort!

  • Hallo,
    ich denke, ein bisschen Sachaufklärung tut not. Nach Ihrer Darstellung vermute ich:


    Mit der Entschädigungszahlung haben Sie im Gegenzug akzeptiert, dass ein in jeder Hinsicht rechtsgültiger Kreditvertrag existiert. Was steht denn im Kreditvertrag zum Wechsel des Darlehensnehmers? Falls der standardmäßig von der Zustimmung der Bank abhängig ist, müssten Sie sich eingestehen, schlecht verhandelt zu haben. Falls ich richtig vermute, werden Sie bei vorzeitiger Tilgung des Kredits nicht um die Vorfälligkeitsentschädigung herumkommen.


    Nebenbei, ist wirklich die Bank als Makler tätig oder haben Sie den Kredit bei der BCD- Bank AG und als Makler ist die BCD- Immobilien GmbH tätig? Aber ich denke, die Frage, wer hier Makler ist, spielt keine Rolle. Wer die Bank geärgert hat, den merkt man sich.


    Gruß Pumphut