Planung Elternzeit & Lohnsteuerklassen

  • Hallo Community,
    bei uns hat sich der 2te Nachwuchs zu Mitte Oktober angekündigt :) Jetzt sind wir dabei die Elternzeit entsprechend zu planen und haben hierzu eine Frage.


    Hier unsere Ausgangslage / Planung:


    • Unser erstes Kind ist im Dezember 2016 geboren.
    • Meine Frau arbeitet derzeit in Teilzeit und bezieht zu ihrem Gehalt ElterngeldPlus und wird ab dem 01.04. wieder in Vollzeit gehen.
    • Ich befinde mich in Vollzeit.
    • Nach der Geburt von unserem 2ten Kind bleibt meine Frau für 8 Monate zu Hause und fängt danach wieder in Teilzeit an.
    • Ich bleibe die Monate 9 & 10 zu Hause.
    • Im Anschluß würden wir beide den Partnerschaftsbonus (beide Elternteile sind gleichzeitig für 4 Monate in Teilzeit) in Anspruch nehmen und meine Frau verbleibt danach weiter in Teilzeit, bis das der Anspruch auf ElterngeldPlus aufgebraucht ist. Dann sehen wir weiter.
    • Aktuell sind wir beide in der Lohnsteuerklasse 4.
    • Das Gehalt meiner Frau beträgt 38T€ pro Jahr / meins beläuft sich auf 81T€ pro Jahr (beides bezogen auf Vollzeit).
    • Wir überlegen, das wir die Lohnsteuerklassen wie folgt ändern: Meine Frau auf 3 und ich auf 5.
    • Ab Januar 2019 würden wir beide wieder auf die Lohnsteuerklassen 4 wechseln.


    Unsere Frage ist nun: Durch den Wechsel der Lohnsteuerklassen erhöht sich der Bezug des Elterngeld & ElterngeldPlus für meine Frau. Meine Nettogehalt würde folglich sinken. Ist unsere Planung dennoch sinnvoll und würden wir monitär nach Abschluß des Lohnsteuerjahresausgleiches 2019 profitieren?


    Besten Dank vorab


    lg
    eel800

  • Hallo @eel800


    Willkommen im Forum und Glückwunsch zur zweiten Schwangerschaft.


    Grundsätzlich macht ein Wechsel der Steuerklasse Sinn, d.h. derjenige, der länger Elterngeld bezieht sollte vor der Schwangerschaft die Steuerklasse 3 haben. Wichtig ist allerdings, dass sie in mindestens 7 von 12 Monaten bestanden haben muss, sonst gilt die vorherige (bei Euch die 4).


    Gut erklärt ist das bei test.de.


    Alles Gute!

  • Hallo und danke!


    Für uns bedeutet das, das wir noch in diesem Monat den Wechsel der Lohnsteuerklassen beantragen müssen, damit die Berechnung des Elterngeld meiner Frau auf Basis der Lohnsteuerklasse 3 erfolgt?