Hat Makler recht auf Provision?

  • Hallo in die Runde.
    Vor kurzem bin ich durch eine Immobilienanzeige in einem der bekannten Portale auf ein Haus aufmerksam geworden, welches von einem Makler eingestellt wurde. Kurz darauf fand auch ein Besichtigungstermin statt. Die Eigentümer der Immobilie ließen nur über diesen Makler inserieren, da sie eine andere Immobilie über ihn erwerben wollten. Als kurz darauf die Anzeige verschwand, ging ich davon aus, dass das Haus verkauft wurde, fragte aber nochmal nach. Der Makler berichtete, dass die Eigentümer nicht mehr verkaufen, da die andere Immobilie verkauft wurde (wo die Eigentümer eigentlich einziehen wollten). Mir kam es etwas seltsam vor, dass die Eigentümer nun angeblich von ihrem Umzugsvorhaben absehen wollten. Deshalb schrieb ich einen Brief mit der bitte um Meldung, falls sie noch verkaufen wollen. Kurz darauf meldeten sich die Eigentümer, sie wollten nach wie vor verkaufen und wir sind uns über einen Kaufpreis einig. Nun die entscheidende Frage: hat der Makler noch Anspruch auf seine Provision?
    Zum Einen hat er in meinen Augen in seiner Funktion als Vermittler versagt. Zum anderen habe ich weder per E-Mail, noch bei dem Besichtigungstermin eine Widerrufsbelehrung erhalten. Lediglich unter der Onlineanzeige gab es eine Widerrufsbelehrung.
    Liege ich richtig in der Annahme, dass ich den durch die Besichtigung entstandenen Vertrag mit dem Makler nun kündigen und das Geschäft ohne Makler schließen kann? Ich verstehe es so, dass ich aufgrund der nicht erfolgten Widerrufsbelehrung 1 Jahr und 14 Tage Zeit für den Widerruf habe. Korrekt?
    Ich freue mich über hilfreiche Rückmeldungen

  • Zum anderen habe ich weder per E-Mail, noch bei dem Besichtigungstermin eine Widerrufsbelehrung erhalten.

    Ein Vertrag mit einem Makler kann auch "konkludent", d.h. durch schlüssiges Handeln zustande kommen. Eine Widerrufsbelehrung ist in diesem gar nicht möglich und auch nicht erforderlich.


    Insoweit würde ich an Ihrer Stelle vorsichtshalber die Maklerprovision in Ihre Kaufpreisverhandlung einkalkulieren.
    Sollte der Makler mitbekommen, dass Sie gekauft haben, kann er auch im Nachhinein noch an Sie herantreten und seine Provision fordern. Er muss nur beweisen, dass er Ihnen eine Gelegenheit zum Vertragsabschluss nachgewiesen hat, die Ihnen vorher unbekannt war.

  • Hallo,


    Hauptaufgabe eines Maklers ist der Nachweis der Möglichkeit zum Abschluss eines Geschäftes. Dies bedeutet bei Immobilien, der Nachweis des konkreten Verkaufsobjektes (ist mit Besichtigung erfolgt) und Nachweis des Eigentümers/Verkäufers (ist nach Darstellung auch erfolgt). Alle anderen Leistungen (Beschaffung Dokumente, Beratung zur Kaufpreisfindung, Finanzierung und Vertragsgestaltung usw.) die ein seriöser Makler erbringt, sind letztendlich nicht geschuldet und freiwillig.


    Es ist aus Käufersicht mehr als ärgerlich, wenn man für zwei Informationen mehrere Zehntausend Euro bezahlen muss (ich weiß, wovon ich rede), es ist aber Rechtslage. (Dieser Umstand macht ja auch das „Ansehen“ des Maklerberufes aus.)


    Wie muc schon schrieb, werden Sie mit der Widerrufsbelehrung kein Glück haben. Der Makler hat seine Leistung erbracht (Besichtigung), damit haben Sie den Ihnen bekannten Maklervertrag akzeptiert. Etwas anderes wäre nur, Sie hätten an Hand des Exposés selbst das konkrete Objekt und den Eigentümer herausgefunden (Manche Makler sind nur beschränkt pfiffig.)


    Gruß Pumphut