Muss ich eine Übungsleiterpauschale für 210 Euro geltend machen?

  • Ich habe im letzten Jahr nebenberuflich einen Volkshochschulkurs im künstlerischen Bereich geleitet. Das Honorar betrug 210 Euro. Nun möchte die VHS, dass ich ein Formular ausfülle und darin bestätige, dass ich in meiner Steuererklärung die sogenannte Übungsleiterpauschale beim Finanzamt geltend mache. Ist das denn überhaupt nötig? Ich wollte eigentlich nur meinen Honorarvertrag kopieren und meiner Steuererklärung beifügen. Es geht doch schließlich nur um 210 Euro. Die sollten ohnehin steuerfrei sein, oder bin ich völlig auf dem Holzweg? Die VHS erklärte mir auf Nachfrage, die Geltendmachung der Übungsleiterpauschale sei so wichtig, weil Kurse aus dem künstlerischen Bereich der Künstlersozialkasse gemeldet werden müssten. Darin bin ich ohnehin nicht versichert. Ich bin ja im Hauptberuf festangestellt! Kann mir hier jemand erklären, was das alles bedeutet und was ich jetzt machen soll?


    Danke im voraus!

  • So ganz verstehe ich es nicht. Die Formulierung "Übungsleiterpauschale geltend machen" ist mMn falsch. Verstehen würde ich wenn die VHS sich bestätigen lässt, dass Du das Honorar angibst, was Du ja auch vorhattest. Steuerfrei ist es. s. http://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/ Ich gehe mal davon aus, dass die VHS hier instrumentalisiert wird, dass nicht jemand über mehrere derartige Tätigkeiten über die Freigrenze kommt.


    Den Vertrag brauchst Du nicht beizufügen, es sei denn das Finanzamt fordert ihn an, was angesichts der Summe unwahrscheinlich ist..