Einkommensteuer Freiberufler und Angestellter

  • Hallo zusammen,


    mein Mann ist angestellt und der Hauptverdiener. Ich arbeite als Freiberufler und bin in den letzten Jahren mit meinem Gewinn nie über die Freigrenze gekommen. Da war alles ganz klar für mich, ich habe eine gemeinsame Steuererklärung gemacht, gemeinsam veranlagt und habe für mich eine einfache Einnahme /Überschussrechnung gemacht.


    Nun bin ich im letzten Steuerjahr über diesen Freibetrag gekommen, habe eine Nachzahlung leisten müssen und ab jetzt Vorauszahlungen auf die gemeinsame Steuernummer. Soweit habe ich alles verstanden.


    Nun habe ich aber vom Finanzamt eine neue Steuernummer für meine freiberufliche Tätigkeit und meine Gewinnermittlung bekommen.
    Müssten die Vorauszahlungen nicht auf die Nummer laufen?
    Gebe ich jetzt zwei Steuererklärungen ab?
    Eine zur Gewinnermittlung als Freiberufler und eine gemeinsame?
    Kommt dann in die gemeinsame bei mir nur der Betrag des ermittelten Gewinns rein?
    Wird dann nicht zweimal Einkommenssteuer fällig?
    Und wo kommen meine Vorsorgeleistungen für die Architektenversorgung rein?
    Mindern die meinen Gewinn oder sind das Vorsorgeleistungen wie bisher??
    Irgendwie stehe ich gerade auf der Leitung! ?(


    Kann mir jemand helfen?


    Lieben Dank


    marga

  • bin in den letzten Jahren mit meinem Gewinn nie über die Freigrenze gekommen.

    Welche "Freigrenze" meinen Sie denn?


    In dem Moment, wo Sie mehr als 410 € pro Jahr(!) verdient haben, müssen Sie Ihre Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit zu denen Ihres Ehemannes hinzuaddieren.


    Sollten Sie als Freiberuflerin Verluste erwirtschaftet haben, können werden diese Verluste mit den Einkünften Ihres Mannes verrechnet, so dass eine Steuerentlastung entsteht.


    Was Sie in den letzten Jahren gemacht haben, ist mir sehr rätselhaft.

  • Danke für Ihre Antwort.


    Ich glaube, dass ich in den letzten Jahren alles richtig gemacht habe, denn ich habe immer meinen Gewinn ermittelt und er ist zusammen mit dem Einkommen meines Mannes versteuert worden.


    Da er dieses Mal höher war, habe ich gedacht, dass ich deshalb vom Finanzamt eine eigene Steuernummer zugeteilt bekommen hätte. (Ich habe dabei irrtümlich den Grundfreibetrag von ca. 8000€ für verantwortlich gemacht! Das ist aber falsch gewesen!)


    Meine Frage ist: Mache ich ab jetzt zwei Steuererklärungen?
    Oder nur eine Gewinnermittlung mit eigener Steuernummer und den so ermittelten Gewinn trage ich wieder in der gemeinsamen Einkommensteuererklärung ein?


    Vielen Dank


    marga

  • Da er dieses Mal höher war, habe ich gedacht, dass ich deshalb vom Finanzamt eine eigene Steuernummer zugeteilt bekommen hätte.

    Die Zuteilung der Steuernummern ist ein Internum der Finanzverwaltung. Weshalb Sie eine eigene Steuernummer bekommen haben, kann ich Ihnen nicht sagen. Kann es damit zusammenhängen, dass Sie jetzt nicht mehr als "Kleinunternehmerin" - also ohne Mehrwertsteuer - agieren? Wenn Sie jetzt Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, könnte dies der Grund für eine eigene Steuernummer sein.



    Oder nur eine Gewinnermittlung mit eigener Steuernummer und den so ermittelten Gewinn trage ich wieder in der gemeinsamen Einkommensteuererklärung ein?


    So machen Sie es. Sie geben in das Formular bei den persönlichen Angaben beide Steuernummern ein, aber es gibt nur eine Steuererklärung. Zumindest so lange Sie sich zusammen veranlagen lassen.


    Es gibt Sonderfälle, in denen eine getrennte Veranlagung von Ehegatten zu einer geringeren Gesamtsteuerbelastung führt als die gemeinsame Veranlagung. Darüber haben wir in diesem Forum schon öfter geschrieben. Das sind aber Ausnahmesituation (z.B. sehr hohe außergewöhnliche Belastungen bei dem einen Ehepartner durch Arztkosten).


    In der Regel ist die Zusammenveranlagung eines Ehepaars die steuerlich günstigste Variante.

  • Das mit der zweiten Steuernummer verstehe ich auch nicht, in meiner Steuersoftware kann ich nicht einmal zwei Steuernummern für eine Veranlagung eingeben....ich würde einfach mal beim Finanzamt anrufen und fragen, was das soll.


    Zum Thema Freigrenze / Gewinnermittlung:


    Vielleicht kommt das daher, dass man ab 2018 - also auch für die Steuererklärung 2017 - die Anlage EÜR abgeben muss und die bisherige "Freigrenze" von 17.500 EUR nicht mehr gilt. Also auch wer weniger als 17.500 EUR hat, muss zwingend diese Anlage abgeben und eine "vereinfachte" Einnahmen-Überschussrechnung wird nicht mehr akzeptiert. Kann es sein, dass du so ein Schreiben gekriegt hast mit dem Titel "Elektronisch authenfizierte Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung sowie der Steuererklärungen für Ihr Unternehmen"? Da steht dann auch eine Steuernummer und eine "Identifikationsnummer" drauf. Beide sollten aber mit den bisherigen Nummern identisch sein.

  • Erst mal vielen Dank für die Antworten.


    Ich habe neulich eine e-mail bekommen, in der ich darf hingewiesen wurde, dass ich eine Elstersignatur brauche, um die Elektronisch authenfizierte Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung EÜR einreichen zu können.


    Das hat mich total gewundert, da ich ja schon eine habe.



    Zitat von muc

    Kann es damit zusammenhängen, dass Sie jetzt nicht mehr als "Kleinunternehmerin" - also ohne Mehrwertsteuer - agieren?

    Ich habe mich genau an die Grenze gehalten und nur Einnahmen unter 17.500 Tsd gehabt.


    Aber vielleicht sollte ich meinen Sachbearbeiter doch mal anrufen und nachfragen.


    Vielen Dank


    marga

  • Das Thema ist zwar schon älter, habe aber ein ähnliches Problem:

    2022 war ich erst Angestellter, dann Freiberufler. Für beides habe ich jeweils eine Steuernummer. Ich möchte mich wieder gemeinsam mit meiner Frau veranlagen lassen.

    In meiner Steuersoftware kann ich allerdings nur eine Steuernummer für uns beide angeben, welche wähle ich denn dann aus?

  • Das kann eigentlich nicht sein. Eine Person hat bei einem Finanzamt immer nur eine Steuernummer für Einkünfte aller Art. Eine separate Steuernummer für selbständige Tätigkeit gibt es nicht und schon gar nicht für Angestelltentätigkeit. Überprüfe nochmal, ob Du etwas verwechselst, es gibt

    - die Steuer-ID (die persönliche Registriernummer beim Fiskus, die bleibt ein Leben lang gleich),

    - die Steuernummer beim Wohnsitzfinanzamt (die Registriernummer bei diesem Finanzamt, die wechselt, wenn ein anderes Finanzamt für Dich zuständig wird)

    - und für Selbständige evtl. die Umsatzsteuer-ID (die brauchst du für die Einkommensteuer nicht).


    Wenn Du es partout nicht hinbekommst, lässt Du in der Erklärung die Angabe zur Steuernummer offen, die können das trotzdem zuordnen, macht halt etwas mehr Mühe. Wenn Du wenigstens die Steuer-ID angibst, ist das für das Finanzamt hilfreich, aber auch das ist nicht zwingend erforderlich, um Dich zuordnen zu können.

  • Das kann eigentlich nicht sein. Eine Person hat bei einem Finanzamt immer nur eine Steuernummer für Einkünfte aller Art. Eine separate Steuernummer für selbständige Tätigkeit gibt es nicht und schon gar nicht für Angestelltentätigkeit. Überprüfe nochmal, ob Du etwas verwechselst, es gibt

    - die Steuer-ID (die persönliche Registriernummer beim Fiskus, die bleibt ein Leben lang gleich),

    - die Steuernummer beim Wohnsitzfinanzamt (die Registriernummer bei diesem Finanzamt, die wechselt, wenn ein anderes Finanzamt für Dich zuständig wird)

    - und für Selbständige evtl. die Umsatzsteuer-ID (die brauchst du für die Einkommensteuer nicht).

    Nein, ich habe nichts verwechselt. Habe mir gerade noch mal beide Schreiben angeschaut:

    1) Für meine Frau und mich gemeinsam gibt es eine Steuernummer für die Einkommensteuer

    2) Für mich alleine als Freiberufler habe ich noch eine Steuernummer für die Umsatzsteuer und die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (=EÜR).


    Kann ich beides nicht zusammen in einer Steuererklärung machen, also Einkommensteuer als Angestellte für uns beide, sowie die EÜR als Freiberufler?

  • Für EÜR gibt es keine separate Steuernummer. Wo soll die denn herkommen, wenn Du überhaupt erstmals eine Erklärung für die freiberufliche Tätigkeit abgeben willst? Und natürlich wird das zusammen in einer Erklärung gemacht. Ob die EÜR dann gleich zusammen mit der Einkommensteuererklärung eingereicht oder separat nachgereicht wird, ist nur eine rein technische Frage. Und die Umsatzsteuer-ID hat mit der Einkommensteuererklärung gar nichts zu tun. Die brauchst Du nicht einmal für die Umsatzsteuererklärung, die ist nur für diejenigen von Bedeutung, die Rechnungen von Dir mit ausgewiesener Umsatzsteuer bekommen.

  • Für EÜR gibt es keine separate Steuernummer. Wo soll die denn herkommen, wenn Du überhaupt erstmals eine Erklärung für die freiberufliche Tätigkeit abgeben willst? Und natürlich wird das zusammen in einer Erklärung gemacht. Ob die EÜR dann gleich zusammen mit der Einkommensteuererklärung eingereicht oder separat nachgereicht wird, ist nur eine rein technische Frage. Und die Umsatzsteuer-ID hat mit der Einkommensteuererklärung gar nichts zu tun. Die brauchst Du nicht einmal für die Umsatzsteuererklärung, die ist nur für diejenigen von Bedeutung, die Rechnungen von Dir mit ausgewiesener Umsatzsteuer bekommen.

    Danke für deine Antwort.

    Bitte geht doch mal davon aus, dass das richtig ist, was ich schreibe.


    Nochmal: Ich habe 2022 zwei Schreiben vom Finanzamt bekommen:

    1) Zuerst haben meine meine Frau und ich gemeinsam eine neue *Steuernummer* für die Steuerart Einkommensteuer bekommen.

    2) Für mich alleine als Freiberufler habe ich noch eine *Steuernummer* für die Steuerarten Umsatzsteuer und die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (=EÜR).


    Beides definitiv Steuernummern. Die zweite habe ich bekommen, nachdem ich mich beim Finanzamt als Freiberufler angemeldet habe.


    Update: Habe meine Frage auch hier gefunden:

    https://www.buhl.de/wiso-softw…96526-zwei-steuernummern/


    Lösung: In meiner Steuersoftware war das Modul "freiberufliche Tätigkeit" noch nicht aktiviert. Dort habe ich die Möglichkeit, eine zweite Steuernummer anzugeben.

  • Ich hatte mal ein zweites Gewerbe angemeldet, dafür bekam ich auch eine eigene Steuernummer. Mein erstes Gewerbe hat unsere Ehe-Steuernr., was bei Freunden jedoch anders ist.


    Wobei ich meine Steuer direkt in Elster mache und generell jede Steuererklärung (ESt, USt, EÜR) einzeln abschicke, meist mit 1-2 Tagen Differenz. Das Zusammensortieren macht schon der Computer im Finanzamt.

  • Wird die freiberufliche Tätigkeit in einer anderen Stadt ausgeübt?


    Wenn ja, könnte daher die zweite Steuernummer kommen. In diesen Fällen ist dann beim Betriebsstättenfinanzamt eine Gesonderte Gewinnfeststellung mit der EÜR und der Umsatzsteuer abzugeben.


    Das Ergebnis der EÜR wird dann vom Betriebsstättenfinanzamt ans Wohnsitzfinanzamt gemeldet, welches für die Einlommensteuerveranlagung (z.B. mit deiner Frau) zuständig ist

  • Möglicherweise hast du ein paar Infos unterschlagen oder dein Fall weißt uns nicht bekannte Besonderheiten auf?


    Eine zweite Steuernummer bekommt man in der Regel nur in folgenden Fällen:


    - Für den Betrieb ist ein anderes Finanzamt zuständig (Betriebsfinanzamt statt Wohnsitzfinanzamt).

    - Du hast mehrere Betriebe/Gewerbe.

    - Deine Frau hat einen Betrieb.


    Andere Fälle sind mir ad hoc nicht bekannt und machen verfahrenstechnisch auch absolut keinen Sinn. Die EÜR wird in keinem gesonderten Bescheid veranlagt und das Ergebnis daraus fließt direkt in deine Einkommensteuererklärung, ist somit direkt mit deiner persönlichen Steuernummer verbunden. Warum dann eine extra Steuernummer dafür vergeben? Allerdings kann dein Finanzamt auch komisch drauf sein und seinen eigenen Weg gehen, wer weiß.


    Eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist keine Steuerart.


    Soviel zur Theorie. Ansonsten hast du ja deinen Weg gefunden und das Finanzamt wird sich das schon zurecht ruckeln - egal welche Steuernummer du auf der Anlage EÜR angibst.