Hallo zusammen,
mein Mann ist angestellt und der Hauptverdiener. Ich arbeite als Freiberufler und bin in den letzten Jahren mit meinem Gewinn nie über die Freigrenze gekommen. Da war alles ganz klar für mich, ich habe eine gemeinsame Steuererklärung gemacht, gemeinsam veranlagt und habe für mich eine einfache Einnahme /Überschussrechnung gemacht.
Nun bin ich im letzten Steuerjahr über diesen Freibetrag gekommen, habe eine Nachzahlung leisten müssen und ab jetzt Vorauszahlungen auf die gemeinsame Steuernummer. Soweit habe ich alles verstanden.
Nun habe ich aber vom Finanzamt eine neue Steuernummer für meine freiberufliche Tätigkeit und meine Gewinnermittlung bekommen.
Müssten die Vorauszahlungen nicht auf die Nummer laufen?
Gebe ich jetzt zwei Steuererklärungen ab?
Eine zur Gewinnermittlung als Freiberufler und eine gemeinsame?
Kommt dann in die gemeinsame bei mir nur der Betrag des ermittelten Gewinns rein?
Wird dann nicht zweimal Einkommenssteuer fällig?
Und wo kommen meine Vorsorgeleistungen für die Architektenversorgung rein?
Mindern die meinen Gewinn oder sind das Vorsorgeleistungen wie bisher??
Irgendwie stehe ich gerade auf der Leitung!
Kann mir jemand helfen?
Lieben Dank
marga