Hallo zusammen,
ich lese schon eine Weile hier mit, habe aber inzwischen einen Knoten im Kopf bzw. bin verwirrter als vorher und hoffe ihr könnt mir Klarheit verschaffen - so richtig schlau bin ich nach dem Studium des Forums und Google nämlich nicht geworden.
Ich habe erst mitte letzten Jahres mit ETFs/Fonds angefangen - dabei habe ich ein Depot bei der DiBa und bei der FFB.
1.)Die FFB wird wohl die Steuerbescheinigung erst im April diesen Jahres versenden - kann ich vorher überhaupt meine Steuererklärung abgeben? (Meine gesamten Erträge im Jahr 2017 waren unter 802 €) Über die Thesaurierungen / Ausschüttungen habe ich zumindest jeweils eine Mitteilung der FFB erhalten.
2.) Die DiBa weisst in der Erträgnisaufstellung darauf hin:
"Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle
Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden
Investmentfonds bekannt. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie in der
Steuererklärung sämtliche Erträge anzugeben haben.
Es handelt sich um folgende Fondsbestände:
Fondsbezeichnung ISIN Anzahl der Anteile
DB X-TR.MSCI WLD.IDX.1C LU0274208692 28,44347"
Nach dem was ich bisher geglaubt habe, suche ich diesen Fonds entsprechend im Bundesanzeiger und gebe die Daten von dort in der Steuer an?
Oder muss ich dazu auch warten bis die Veröffentlichung für das Geschäftsjahr 01/17-12/17 erfolgt?
Ist es richitg, dass bei einem abweichenden Geschäftsjahr des Fonds (Bsp.: 06/16-05/17) als Grundlage die Veröffentlichung dieses Zeitraums herangezogen wird? und ich dementsprechend nicht warten muss bis das Geschäftsjahr (06/17-05/18) abgeschlossen ist (für die Steuererklärung 2017)
UND falls der obere Absatz so zutrifft, wäre der Anteilsbestand dann von der DiBa zum Kalenderjahresende ODER zum Geschäfsjahresende des Fonds angegeben?