Steuererklärung mit ausländisch thesaurierenden Fonds

  • Meine Frage ist, ob ich als Student mit ausländischen, thesaurierend ETFs diese überhaupt in meiner Steuererklärung angeben muss?
    Ich habe lediglich einen Minijob& diverse Ferienjobs, dementsprechend schnell ist bei mir die Steuererklärung gemacht, zumindest bisher.
    Ändert sich da viel durch den Zukauf besagter Fonds?
    Bisher hatte ich nur einen thesaurierenden Investmentfonds. Gut zu wissen wäre vielleicht auch, dass es sich hier lediglich um ~1600€ ohne Sparplan handelt, evtl. würde ich noch um 1000 aufstocken, also kann es sein, dass ich damit unter irgendeinen Freigrenze bleibe? Oder wurde bisher von meinem inländischen Investmentfonds alles automatisch an das BFA gemeldet?


    Und muss ich von meinem sowieso schon mageren Geld noch die ganze Kapitalertragssteuer zahlen, wenn ich meine Aktien in neuen Fonds stecken will? Müsste dafür eben ein neues Depot eröffnen da mein aktuelles nur ganz bestimmte Fonds handelt...

  • Die Frage geht ein wenig durcheinander. Grundsätzlich gilt jetzt die neue Fondsbesteuerung. s. https://www.finanztip.de/index…stmentsteuerreformgesetz/


    Bei einem ausländisch thesaurierenden Fonds würde Steuer auf die Vorabpauschale anfallen sofern dieser fiktive aber dennoch zu versteuernde Ertrag nicht über einen Freistellungsauftrag freigestellt ist. Die Steuererklärung ist mMn künftig genauso schnell gemacht wie bisher.


    also kann es sein, dass ich damit unter irgendeinen Freigrenze bleibe? Oder wurde bisher von meinem inländischen Investmentfonds alles automatisch an das BFA gemeldet?

    Das verstehe ich jetzt nicht. Ein Investmentfonds meldet nichts ans Finanzamt bzw. an das Bundeszentralamt für Steuern (war das gemeint?). Wer was meldet ist die Depotbank und zwar den tatsächlich freigestellten Betrag. Unabhängig davon hat die Depotbank Dir für Kapitalerträge (ohne die ausländischen ausschüttungsgleichen Erträge) bereits die Kapitalertragssteuer abgezogen, sofern Du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast. Insoweit ändert sich hier auch nichts.



    Und muss ich von meinem sowieso schon mageren Geld noch die ganze Kapitalertragssteuer zahlen, wenn ich meine Aktien in neuen Fonds stecken will

    Jetzt tauchen Aktien auf ....? Sofern Du etwas verkaufst musst Du den Wertzuwachs zum Verkaufszeitpunkt versteuern. Sollte dieser zusammen mit den anderen Erträgen zum Verkaufszeitpunkt den erteilten Freistellungsauftrag nicht überschreiten bleibt er steuerfrei, Evtl. doch abgezogene Steuer kannst Du Dir ggf. über die Steuererklärung im Folgejahr zurückholen, da Einkünfte bis zum Grundfreibetrag 9.000 Euro zzgl. 801 Euro für Kapitalerträge steuerfrei sind. Als Arbeitnehmer kommen noch weitere Freibeträge dazu. Darüber findet noch die Günstigerprüfung statt, bei der die Kapitalerträge mit dem bei Dir vorr. günstigeren individuellen Steuersatz versteuert werden.

  • Hallo @ykb,
    wenn Du mit Deinen steuerpflichtigen Erträgen unterhalb der Freibeträge bleibst, kannst Du, wie ich auch, eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen.
    Diese bekommst Du in so viel Exemplaren, wie Du bestellst. Ein Exemplar schickst Du Deiner Depotbank. Dann bekommst Du auch keine Steuern von der Bank abgezogen.
    Die NV-Bescheinigung wird in der Regel für 3 Jahre ausgestellt.
    Dann kannst Du für diesen Zeitraum den Aufwand für die Steuererklärung sparen.
    Gruß


    Altsachse