Steuerliche Einstufung einer Tätigkeit als Hausverwalter

  • Hallo zusammen


    Ich suche jemanden der mir beim nachfolgenden Sachverhalt eine Auskunft geben kann:


    Wir besitzen in einem 6 Parteienhaus eine Eigentumswohnung. Die 6 Wohnungen werden von den Eigentümern genutzt. Sind also nicht vermietet. Seit 22 Jahren wird in unregelmäßigen Abständen die Hausverwaltung von einem der Eigentümer gemacht. Im Jahr 2016 habe ich die Hausverwaltung übernommen. Hierfür erhalte ich eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 930€. Für diese Betrag erstelle ich die jährliche Abrechnung und regele alle anfallenden Handwerkertermine.


    1. Ist es richtig, dass ich die 930 € beim FA angeben muss?


    2. Muss ich hierfür ein Gewerbe anmelden, bin ich jetzt ein "Freiberufler" oder reicht es aus wenn ich dem FA meine Tätigkeit als Hausverwalter formlos mitteile?


    Für eine Antwort wäre ich sehr froh. Schon mal vielen Dank im Voraus


    Mit freundliche Grüßen


    Dreamer

  • Hallo @Dreamer, willkommen in der Community.


    Hinweis: Hier schreiben i.d.R. interessierte Laien, für verbildliche Auskünfte bitte an einen Steuerberater oder das Finanzamt wenden.


    Zu 2. sagt die Hilfe meiner Wiso-Steuersoftware, dass es eine sonstige selbstständige Tätigkeit nach §18 Abs.1 Satz 3 EStG ist s. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html


    Die 930 Euro sind dann die Einnahmen dieser Tätigkeit, dagegen laufen die Ausgaben, die damit verbunden sind.