Hallo zusammen,
ich bin seit 10 Jahren selbstständig und zahle seit vielen Jahren freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein (vor meiner Selbstständigkeit war ich als Angestellter tätig).
In den letzten Jahren war es so, dass ich im Januar meine gesamten Beiträge, die ich einzahlen wollte, an die gesetzliche Rentenversicherung überwiesen habe. Überweisungen sind ja bis 31.03. des Folgejahres möglich. Die Höhe meines Gesamtbeitrages richtete sich jeweils nach meinem Geschäftserfolg, den ich ja immer erst zum Jahresende bzw. Jahresanfang (EÜR) absehen kann.
Dieses Jahr (2018) habe ich wieder Mitte Januar eine Überweisung an die DRV Bund getätigt und in einer E-Mail an die DRV auf die Überweisung hingewiesen. Mitte März bekam ich daraufhin einen Brief der DRV Bund, in dem auf einen "Geldeingang ohne Zweckbestimmung" hingewiesen wurde und in dem der Betrag aufgeführt ist, den ich Mitte Januar überwiesen hatte. Handschriftlich ist dem Schreiben hinzugefügt, dass eine Aufstockung der Mindestbeiträge für 2017 nicht mehr möglich sei.
Diese Anmerkung hat mich sehr überrascht, da sie mit meinem Verständnis und der erlebten Praxis der letzten Jahre nicht übereinstimmt. Daraufhin habe ich bei der DRV Bund angerufen und habe dort die identische Auskunft erhalten. Ich wurde für 2017 mit dem Mindestbeitrag festgelegt und könnte ihn nicht mehr aufstocken. Obwohl grundsätzlich eine Zahlung bis Ende März möglich ist... Nach meinem Hinweis, dass dies die letzten Jahre so gelaufen ist, wurde mir gesagt, dass dies schon immer so sei und man lediglich die letzten Jahre hier sehr kulant verfahren sei - dies jetzt aber anders praktiziert werden würde.
Mit erschließt sich diese Auskunft nicht - vor allem nicht vor dem Hintergrund, dass politische darüber diskutiert wird, dass Selbstständige für das Alter vorsorgen sollen. Im Telefonat wurde auch auf eine Softwareänderung hingewiesen, aufgrund der nicht mehr unterschiedliche Beiträge verarbeitet werden können - daran kann es aber nun wirklich nicht scheitern...
Meine Fragen:
1. Kennt jemand diese Problematik bzw. funktioniert bei euch das Einzahlen bis 31.03. noch wie in der Vergangenheit?
2. wie kann/soll ich mich hier verhalten? ich möchte für 2017 gerne mehr als den Mindestbeitrag einzahlen...
Vielen Dank!
Alexander