Gebrauchtwagenverkauf über ichwillmeineautoloswerden.de

  • Hallo,
    das ganze ist noch nicht zu Ende. Hier schon man erste Erfahrungen.


    Es gelten hier genau genommen zwei AGBs, die von ichwillmeineautoloswerden.de für den Verkäufer und die von dealerdirect.de für den Käufer (Händler).


    Defacto heißt das: Der Kauf muss/soll in 14 Tagen abgewickelt sein, als Verkäufer ist man in dieser Zeit blockiert anderweitig zu verkaufen.


    Der Käufer/Händler muss nur warten bis der Verkäufer nach 14 Tagen entnervt zurücktritt, wahrscheinlich muss er dann noch nicht mal die Provision an das Portal bezahlen.


    Die Service-hotline ist telefonisch definitiv (sprich 30 min Warteschleife) nicht erreichbar.


    Mein Zwischenfazit: Finger weg

  • Und hier der zweite Teil:


    Es handelt sich hierbei um eine Vermittlungsplattform, die von der Provision der Käufer(Händler) lebt.



    Findet der Käufer einen Grund die Übernahme des gekauften Pkw zu verweigern, z.B. wegen unzureichender Angaben im Angebot, muss der Verkäufer zahlen. Hierbei hat der Verkäufer keinen Zugriff mehr auf sein ürsprüngliches Fahrzeugprofil, geschweige denn auf das Profil, das der Händler auf der Händlerplattform gesehen hat.



    AGB: Eine Schadenspauschale in Höhe von 15 % des zwischen Nutzer und Abkäufer verbindlich vereinbarten Kaufpreises ist von dem Nutzer jedoch dann an die Anbieterin zu zahlen, wenn dieser das verkaufte Fahrzeug nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsschluss an den Abkäufer übereignet und heraus gibt. Dies gilt dann nicht, wenn der Abkäufer die Annahme des Fahrzeuges ohne Grund verweigert. In einem solchen Fall hat der Nutzer die Anbieterin unverzüglich zu informieren, so dass der Sachverhalt geprüft werden kann. Der Nutzer ist berechtigt den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die erhobene Pauschale.


    Man hat also schlechte Karten, wenn zwischen Käufer und Verkäufer Probleme entstehen sollten. Der Händler droht ggf. mit Aufwendungen für die Besichtigung, der Vermittler mit seinen Provisionsansprüchen.


    Im Übrigen gilt, viel Spass beim bundesweiten Verkauf im Internet, denn die AGBs stellen klar:
    Leistungs- und Erfolgsort ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, der (Firmen-)Sitz des Abkäufers.
    Dies bedeutet, dass der Nutzer das Fahrzeug am Firmensitz des Abkäufers abliefern muss.



    Finanztip rät mehrere Portale zu testen, von diesem Portal muss man abraten, weil man sich schneller in den AGBs verstrickt als einen lieb ist. Ein Nagel im Reifen hat man schnell übersehen.

  • Und falls doch:


    Nennen Sie auf keinen Fall einen Preis zu dem Sie zu verkaufen bereit wären!!


    Dann bekommt der erste den Zuschlag der den Preis bietet, wie bei Ebay "sofort kaufen". Bei mir dauerte die 2-tägige Versteigeung genau von 11Uhr bis 21Uhr. Das ist nicht der beste Marktpreis.