Master - freiwilliges Praktikum

  • Ganz kurz schildere ich mein Anliegen:
    Mein Sohn, fast 27 Jahre alt, macht während des Konsekutiv-Masters (Erststudium) ein freiwilliges Praktikum, das sechs Monate dauert. Er ist voll beschäftigt und bezieht für seine Tätigkeit ein Gehalt, aus dem er alle Steuern und Sozialversicherungsabgaben zahlt.
    Da das Praktikum in einer 500km entfernten Stadt stattfindet, hat er sich dort ein Appartement gemietet und auch seinen zweiten Wohnsitz angemeldet. Alle par Wochen kommt er übers Wochenende nach hause.
    Die o.g. Situation berücksichtigend möchte ich gerne die Frage stellen: besteht die Möglichkeit seine Miete und Fahrkosten in der Steuererklärung der Eltern abzusetzen?

  • besteht die Möglichkeit seine Miete und Fahrkosten in der Steuererklärung der Eltern abzusetzen?


    Nein, diese Möglichkeit besteht nicht.


    Sollte Ihr Sohn die Voraussetzungen erfüllen, kann er die Kosten bei seiner eigenen Steuererklärung als "Doppelte Haushaltsführung" geltend machen. Allerdings habe ich - so wie Sie den Sachverhalt schildern - starke Zweifel, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung eines doppelten Haushalts überhaupt vorliegen.


    Ihr Sohn besucht einfach ab und zu seine Eltern. Das ist sicherlich nett und anerkennenswert. Aber das ist private Lebensführung. Dafür gibt es keine Möglichkeit den Fiskus zu beteiligen.

  • Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.



    Es kann sein, dass ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt habe.


    Dann versuche ich deutlicher zu sein: Mein Sohn hat weiterhin seinen „Lebensmittelpunkt“ bei uns, im Elternhaus. Nur dass er sechs Monate lang in einer anderen Stadt wohnt, um ein freiwilliges Praktikum zu machen. Für die sechs Monate hat er in der anderen Stadt auch seinen Zweitwohnsitz.


    Welche Voraussetzungen müssen noch erfüllt werden, damit in diesem Fall ein doppeltes Haushalt anerkannt wird?

  • Welche Voraussetzungen müssen noch erfüllt werden, damit in diesem Fall ein doppeltes Haushalt anerkannt wird?

    Vor allem müsste sich Ihr Sohn bereits in der Vergangenheit regelmäßig in nennenswerter Form (nachweislich mindestens 10 Prozent) an Ihren Lebenshaltungskosten (Miete, Auto, Lebensmittel usw.) beteiligt haben.


    Ich gehe davon aus, dass Ihr Sohn als Student gar nicht in der Lage war, an Sie zu zahlen. Sehr wahrscheinlich haben Sie ihm freie Kost und Logis gewährt - also das genaue Gegenteil!


    Deshalb hat Ihr Sohn im steuerlichen Sinne keine "doppelte Haushaltsführung". Er hat jetzt einen Haushalt an seinem Arbeitsort. Und wenn das Praktikum vorbei ist, hat er keinen Haushalt mehr, dann wohnt er wieder bei seinen Eltern. Steuerlich geht da nichts.