Hallo,
folgender Beispielfall: Person A ist familienversichert u. geringfügig weiter noch kleingewerblich tätig. Sie durfte 2017 nach SGB nur max. Euro 5.100 p.a. verdienen, um in der Familienversicherung zu bleiben (Nachweis nachträglich mit EKSt-Bescheid). FRAGEN:
1. Person A erhält auch eine Mini-Altersrente zzgl. eines kleinen Zuschusses zur Privaten KH-Zusatzversicherung. Welcher Betrag wird dem Gesamteinkommen gem. SGB zugerechnet – Rente abzüglich Werbungskostenpauschale ohne den Zuschuß zur Privaten Zusatzversicherung? Sonstige steuerl. Freibeträge bleiben gem. SGB m. W.. unberücksichtigt.
2. Für den Fall einer auch nur geringfügigen Überschreitung der Gesamteinkommensgrenze gem. SGB würde Person A wohl aus der Familienversicherung fallen und müßte sich freiwillig bei der GKV versichern (Privatversicher. entfiele aus Altersgründen) – zutreffend? Hierbei würde m. W. ein fiktives Einkommen zur Beitragsberechnung (KV u. Pflege) zugrundegelegt. Wie hoch wäre dieser fiktive Basisbetrag 2017 und 2018?
3. Person A müßte sich wegen Überschreitung der Einkommensgrenze 2017 gem. SGB freiwillig versichern, d. h. ab Stichtag Vorlage des erst 2018 vorliegenden Steuerbescheides (oder etwa rückwirkend ab 2017?).
Aus dem späteren Steuerbescheid 2018 ergibt sich wiederum ein Gesamteinkommen innerhalb der SGB-Grenze. Käme Person A dann automatisch in die Familienversicherung zurück ab 2019 - oder nur nach erneutem Antrag? Oder wäre eine Rückkehr trotz entsprechender Voraussetzungen generell verwehrt?