Familienversicherung – Überschreitung Gesamteinkommen

  • Hallo,


    folgender Beispielfall: Person A ist familienversichert u. geringfügig weiter noch kleingewerblich tätig. Sie durfte 2017 nach SGB nur max. Euro 5.100 p.a. verdienen, um in der Familienversicherung zu bleiben (Nachweis nachträglich mit EKSt-Bescheid). FRAGEN:


    1. Person A erhält auch eine Mini-Altersrente zzgl. eines kleinen Zuschusses zur Privaten KH-Zusatzversicherung. Welcher Betrag wird dem Gesamteinkommen gem. SGB zugerechnet – Rente abzüglich Werbungskostenpauschale ohne den Zuschuß zur Privaten Zusatzversicherung? Sonstige steuerl. Freibeträge bleiben gem. SGB m. W.. unberücksichtigt.


    2. Für den Fall einer auch nur geringfügigen Überschreitung der Gesamteinkommensgrenze gem. SGB würde Person A wohl aus der Familienversicherung fallen und müßte sich freiwillig bei der GKV versichern (Privatversicher. entfiele aus Altersgründen) – zutreffend? Hierbei würde m. W. ein fiktives Einkommen zur Beitragsberechnung (KV u. Pflege) zugrundegelegt. Wie hoch wäre dieser fiktive Basisbetrag 2017 und 2018?


    3. Person A müßte sich wegen Überschreitung der Einkommensgrenze 2017 gem. SGB freiwillig versichern, d. h. ab Stichtag Vorlage des erst 2018 vorliegenden Steuerbescheides (oder etwa rückwirkend ab 2017?).
    Aus dem späteren Steuerbescheid 2018 ergibt sich wiederum ein Gesamteinkommen innerhalb der SGB-Grenze. Käme Person A dann automatisch in die Familienversicherung zurück ab 2019 - oder nur nach erneutem Antrag? Oder wäre eine Rückkehr trotz entsprechender Voraussetzungen generell verwehrt?

  • Eines vorweg:


    Wo Konjunktiv steht, da steht der nicht aus Versehen. Das Forum kann keine Rechtsberatung ersetzen!


    1.
    Nach meinem Verständnis dürfte der Zuschuss in der Konstellation eigentlich gar nicht gezahlt werden. Daher großes "?" meinerseits.


    2.
    Die Mindestbemessungsgrundlage ist bei freiwilliger Versicherung 1/3 der Bezugsgrösse (2017: 2975 EUR 2018: 3045 EUR). Also rund 1000 Euro im Monat.


    3.
    Nach meinem Verständnis müsste der Wechsel zurück in die Familienversicherung unproblematisch sein, sobald die Verdienstgrenzen eingehalten werden.


    Soweit meine erste Inspiration hierzu.

  • Punkt 2 - in 2018 aus mindestens 1.015 Euro mtl.


    Eine hauptberufliche Selbstständigkeit kann ich jetzt nicht erkennen?


    Wenn aber hauptberufliche Selbstständigkeit, dann ....


    Punkt 1 - Beitragszuschuss wozu? Zur beitragsfreien Familienversicherung?


    Punkt 3 - Familienversicherung beginnt per Gesetz und endet per Gesetz - Anzeigen muss man jede Verändern ....