Hallo,
ich habe mir einen Schaden an meinem Auto von der gegnerischen Haftpflichtversicherung auszahlen lassen und diese hat den Nettobetrag der Kostenschätzung gekürzt. Zusätzlich wurde ein Eintrag an das HIS (Sonderwagniskartei) gesendet. Ist das so erlaubt?
Zu den Details:
- Es geht um einen Lackschaden an meinem Privat-KFZ.
- Ich habe von einer Vertragswerkstatt des Autoherstellers, die eine Lackiererei hat, einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Dieser belief sich auf etwa 1100 Euro brutto.
- Diesen Kostenvoranschlag habe ich dann zur gegnerischen Versicherung geschickt. Diese hat den geprüft und mir schriftlich bestätigt, dass ich die Arbeiten so ausführen lassen kann.
- Ich habe mich dann jedoch aus verschiedenen Gründen dazu entschieden, den Nettobetrag auszahlen zu lassen. Auf diese Möglichkeit hat mich der Versicherer hingewiesen.
- Der Versicherer zahlte nun bereits das Geld aus, jedoch hat er den Betrag um gut 220 Euro gekürzt.
- Zusätzlich wurde ein Eintrag in die Sonderwagnisdatei HIS erstellt, da dies auffällig gewesen sei. Ich kann an diesem Vorgang jedoch nichts auffälliges erkennen, habe ich doch nur die rechtlichen Möglichkeiten genutzt, die es gab.
Würde sich ein Widerspruch gegen die Kürzung und den HIS Eintrag lohnen?