Auszahlung Haftpflichtschaden

  • Hallo,
    ich habe mir einen Schaden an meinem Auto von der gegnerischen Haftpflichtversicherung auszahlen lassen und diese hat den Nettobetrag der Kostenschätzung gekürzt. Zusätzlich wurde ein Eintrag an das HIS (Sonderwagniskartei) gesendet. Ist das so erlaubt?


    Zu den Details:

    • Es geht um einen Lackschaden an meinem Privat-KFZ.
    • Ich habe von einer Vertragswerkstatt des Autoherstellers, die eine Lackiererei hat, einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Dieser belief sich auf etwa 1100 Euro brutto.
    • Diesen Kostenvoranschlag habe ich dann zur gegnerischen Versicherung geschickt. Diese hat den geprüft und mir schriftlich bestätigt, dass ich die Arbeiten so ausführen lassen kann.
    • Ich habe mich dann jedoch aus verschiedenen Gründen dazu entschieden, den Nettobetrag auszahlen zu lassen. Auf diese Möglichkeit hat mich der Versicherer hingewiesen.
    • Der Versicherer zahlte nun bereits das Geld aus, jedoch hat er den Betrag um gut 220 Euro gekürzt.
    • Zusätzlich wurde ein Eintrag in die Sonderwagnisdatei HIS erstellt, da dies auffällig gewesen sei. Ich kann an diesem Vorgang jedoch nichts auffälliges erkennen, habe ich doch nur die rechtlichen Möglichkeiten genutzt, die es gab.

    Würde sich ein Widerspruch gegen die Kürzung und den HIS Eintrag lohnen?

  • Hallo,


    bei einer Abrechnung nach Kostenvoranschlag wird nur der Nettobetrag ausgezahlt; die Mehrwertsteuer nur wenn sie angefallen ist. Was die Versicherung ggf. zusätzlich noch gekürzt hat, wäre noch einmal vorzutragen.


    Im Haftpflichtschadenfall wird in das HIS sowohl der Schädiger als auch der Geschädigte eingetragen. Ich unterstelle, die Eintragung erfolgte, weil die Versicherung nach ihrem internen Punktesystem im Schadenablauf eine Auffälligkeit festgestellt hat. Sollte die Eintragung nur wegen der Nettoabrechnung erfolgt sein, wäre es etwas merkwürdig. Eine Begründung ist Ihnen die Versicherung sicherlich schuldig.


    Gruß Pumphut

  • Der Versicherer schuldet gewiss keine Begründung. Der Versicherer kann, wenn er möchte. Nicht mehr, nicht weniger.
    Was der Versicherte allerdings kann: Selbstauskunft bei der informa HIS GmbH, dem Betreiber, verlangen. Diese Selbstauskunft beinhaltet unter Anderem den Meldegrund.
    Grundsätzlich besteht natürlich die Möglichkeit einer Beschwerde, entweder beim Betreiber oder Versicherer selbst. Dazu sollte dann vorher per Selbstauskunft geklärt werden, was denn nun "Phase ist".

  • Die Versichererung hat den Nettobetrag gekürzt, da nach technischer Prüfung angeblich nicht alle Details erforderlich sind. Ich kann die Auswirkung des Eintrags im HIS nicht abschätzen. Wenn es einfach nur ein Eintrag ist, den keiner interessiert, so ist mir das recht egal. Aber das weiß ich eben nicht.