Hallo zusammen,
hätte mal eine Frage zur Entfernungspauschale, sprich Werbungskosten.
Angenommen es besteht ein Hauptwohnsitz, im Elternhaus. Hier entstehen keine Kosten für Miete etc. Wohnung ist nicht abschließbar. Weiterhin besteht noch ein Zweitwohnsitz/ Nebenwohnung am Beschäftigungsort. Hier übernimmt der Arbeitgeber Kosten für die Miete. Nebenkosten müssen selbst gezahlt werden. Die Entfernung vom Hauptwohnsitz zur ersten Tätigkeit beträgt einfach 200 km. Das wäre pro Wochenende einfach 200 km sprich ca. 46 bis 48 mal 200 km im Jahr für die einfache Strecke zum Beschäftigungsort.
Es liegt hier keine doppelte Haushaltsführung vor.
Kann man hier die Entfernungspauschale ansetzen?
Lebensmittelpunkt ist am Hauptwohnsitz.
Vielen Dank.