Bausparvertrag

  • Hallo
    kann ein Ehepaar, welches sich scheiden lässt, den gemeinsamen Bausparvertrag einfach weiterlaufen lassen, z.b ohne Folgeeinzahlung und mit
    freistellung auf Null ( da ja kein gemeins.mehr möglich ist) Kann die Bausp kasse einen notigen, den Vertrag zu kündigen?
    Überträgt man den Vertrag, verfallen dann die bislang erzielten Zulagen?
    Danke für Tips,wo man dies auch nachlesen könnte?

  • Hallo,


    Sie können im Fall der Trennung den Bausparvertrag einfach weiterlaufen lassen und bis zur Einigung mit Ihrem Ex-Mann/Ex-Frau nicht besparen, also auf Null setzen. Das können Sie mit Ihrer Bausparkasse vereinbaren, ist aber nur eine Übergangslösung. Die Summe des Bausparvertrages steht nämlich auf jeden Fall beiden Eheleuten hälftig zu und das Vermögen muss irgendwann aufgeteilt werden.


    Die eine Möglichkeit ist die Kündigung des Vertrages. Das geht aber nur gemeinsam. Das sollten Sie machen, wenn Sie dringend das Geld benötigen. Handelt es sich bei dem Vertrag um einen „wertvollen“ Vertrag mit einem hohen Garantiezins, sollten Sie diesen nicht kündigen.


    Statt einer Kündigung kann auch einer den Vertrag übernehmen und den anderen auszahlen. Die Zulagen dürften bei der Übertragung nicht entfallen. Sie sollten darauf achten, dass Sie dabei nicht wieder einen neuen Vertrag abschließen, bei dem neue Abschlussgebühren anfallen würden.


    Das alles müssen Sie mit Ihrer Bausparkasse vereinbaren. Nehmen Sie also einfach Kontakt zu Ihrer Bausparkasse auf und klären Sie das weitere Vorgehen.


    Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.


    Beste Grüße,
    Britta

    • Offizieller Beitrag

    Eine Alternative könnte auch eine Teilung und dann der darauffolgende Übertrag auf einen Partner sein.


    Hier mal exemplarisch die Regelungen der Bausparkasse Schwäbisch Hall:


    Teilung
    Bei einer Teilung kann Ihr Bausparvertrag in einen oder mehrere Teilverträge aufgeteilt werden. Bedingung ist, dass jeder Teilvertrag den Anforderungen der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge entspricht. Das heißt zum Beispiel, dass jeder neu entstandene Bausparvertrag eine Bausparsumme von mindestens 10.000 EUR (in der Tarifvariante AM und Schwäbisch Hall Tarif Fuchs XM 25.000 EUR) haben soll. Das Guthaben wird in der Regel im gleichen Verhältnis wie dieBausparsummen geteilt. Bei der flexiblen Teilung (nicht in der Tarifvariante AM und Schwäbisch Hall Tarif Fuchs XM) können die Bausparsummen und das bereits angesparte Bausparguthaben je nach Bedarf flexibel aufgeteilt werden. Der Vertrag kommt so früher in die Zuteilung und kann für eine anstehende Finanzierung verwendet werden. Die restlicheBausparsumme und das restliche Bausparguthaben werden auf einem zweiten Vertrag angelegt. DieBausparsummen beider Verträge entsprechen so der Bausparsumme des ursprünglichen Vertrages. Für eine Teilung ist die Zustimmung der Bausparkasse erforderlich. Wurde bereits eine Treueoption erklärt, entfällt die Möglichkeit eineTreueprämie zu beanspruchen. In diesem Fall kann eine Zuteilung zur Inanspruchnahme des Darlehens frühestens nach 12 Monaten erfolgen. Nehmen Sie die staatliche Bausparförderung in Anspruch, dann gelten einige Besonderheiten, auf die wir Sie im konkreten Fall natürlich hinweisen werden.


    Flexible Teilung eines Bausparvertrags
    Flexible Teilung bedeutet, dass Ihre Bausparsumme in zwei Teile aufgeteilt wird und das bereits angesparte Guthaben gemäß Ihrem Wunsch auf beide Teilverträge verteilt wird. Durch eine flexible Teilung kann man die Zuteilung eines Teilvertrags beschleunigen. Modellberechnungen führt Ihr Berater gerne durch.


    Bitte beachten Sie: Bei einem Teil der Alttarife ist eine flexible Teilung nicht möglich, das heißt das Guthaben kann nicht beliebig auf Teilverträge aufgeteilt werden. Bei diesen Tarifen wird das Guthaben im Verhältnis der Bausparsummen aufgeteilt.


    https://www.schwaebisch-hall.d…rvice/lexikon/teilung.php

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager