Finanztip v. 13.12.2012 Einkommensteuer auf Rentenzahlungen Fehler im Bericht

  • Hallo,


    meines Erachtens hat sich ein Fehlerteufel in den Bericht eingeschlichen - bei sonstige Vorsorgeaufwendungen
    der Freibetrag bei sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt Euro 1.900 für diejenigne der steuerfrei Zuschüsse zur Krankenverischerung erhält bzw. Euro 2.800 für z.b. Selbstständige.
    In dem Bericht sind aber die Freibeträge von Euro 1500/Euro 2400 ausgewiesen, meines Erachtens handelt es sich bei diesem Freiträgen um Beträge vor 2010!!


    Oder?

    • Offizieller Beitrag

    Sonstige Vorsorgeaufwendungen


    Sonstige Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, zu Erwerbs- und
    Berufsunfähigkeitsversicherungen, zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen; für diese Beiträge gilt ein Höchstbetrag von 2400 Euro, wenn die Beiträge zur Krankenversicherung in vollem Umfang allein getragen werden; in allen anderen Fällen beträgt der Höchstbetrag 1500 Euro. Beiträge zu Kapitallebensversicherungen und
    Rentenversicherungen werden weiterhin berücksichtigt, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 1. Januar 2005 begonnen hat und ein Versicherungsbeitrag bis zum 31. Dezember 2004 entrichtet wurde.


    Quelle: http://www.cecu.de/steuerfreibetrag.html


    Daher aus meiner Sicht richtig, aber so nebenbei ... welchen Artikel meinen Sie?

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo,


    habe mir den Finanztipp runter geladen, Thema Einkommensteuer auf Rentenzahlungen - Rentenbesteuerung vom 13.12.2012


    Liege ich also mit meiner Annahme richtig?


    Danke für die Antwort im voraus!


    Vielen Dank

  • Hierbei handelt es sich um einen sog. Alt-Artikel, der noch aus der Zeit vor der Neugründung von Finanztip stammt. Er ist also noch nicht redaktionell von uns geprüft worden.


    Aber: Ich gebe das Feedback auf jeden Fall weiter.

  • o.k kein Problem,


    in der Übersicht von Henning sind meines Erachtens noch die alten Grenzen von Euro 1500/Euro 2400


    die aktuellen Pauschalen liegen bei Euro 2800 über alle, welche steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung erhalten, für alle anderen sind Euro 2800 abzugsfähig


    Die Grenzen von Euro 1500/Euro 2400 sind meines Erachtens, die vor 2010?


    Wäre schön, wenn man das abklären könnten


    Nochmals vielen Dank

  • Zur Info: Alle Alt-Artikel werden mit der Zeit redaktionell neu aufbereitet. Da wir nur eine kleines Team haben, ist das leider nicht in ein paar Wochen zu "wuppen". Aber wir bleiben auf jeden Fall dran!