Nebenkostenabrechnung über 16 Monate

  • Hallo Community,


    ich brauche euren Rat: 2015 sind wir im September in eine neue Wohnung eingezogen. Da es ein Erstbezug war und das Haus bis Ende des Jahres nicht voll bewohnt war, hat der Vermieter auf eine Nebenkostenabrechnung für Wasser- und Heizkosten verzichtet mit dem Hinweis auf die Unwirtschaftlichkeit für den Mieter (die Erstellung der Teilabrechnung lag bei ca 600€). Hier meine erste Frage: darf der Vermieter die Kosten für die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen? Weiter verwies der Vermieter darauf, dass er die vier Monate aus 2015 mit der Nebenkostenabrechnung 2016 zusammen abrechnen will - wir haben hier weder zugestimmt noch abgelehnt, da es rein informativ war und keine Rückmeldung aktiv gefordert war. In der Nebenkostenabrechnung für 2016 sind nun die Kosten von 16 anstatt zwölf Monaten angegeben, worauf ich mit Verweis auf die Jahresfrist Widerspruch eingelegt habe (§556 Abs 3 BGB).


    Nun kam die Antwort, dass wir auf das Schreiben aus 2015 keinen Widerspruch eingelegt haben und somit die Nachzahlung für das Jahr 2015 (die vier Monate) leisten sollen.


    Der Mietvertrag sagt dazu:
    Die der Vermieterin laufend entstehenden Betriebs- und Nebenkosten werden jährlich gegenüber dem Mieter unter Berücksichtigung der von diesem zu leistenden Vorauszahlungen unterschieden nach den Kosten der Heizversorgung einschließlich Warmwasser (Heizkostenabrechnung) und den übrigen Nebenkosten (Nebenkostenabrechnung) bis zum Ablauf des auf die Abrechnungsperiode folgenden Jahres abgerechnet. Eine spätere Abrechnung gegenüber dem Mieter ist möglich, soweit Dritte gegenüber dem Vermieter erst nach Ablauf des auf die Abrechnungsperiode folgenden Jahres abrechnen. Eine sich aus der Abrechnung für den Mieter ergebende Nachzahlung ist nach Rechnungserteilung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen sofort fällig, ein Guthaben wird dem Mieter unverzüglich ausgezahlt.


    Auf wessen Seite ist hier nun das Recht?



    Danke für jeden Tip!

  • Ich gehe mal vom Recht weg, denn dazu kann ich keine qualifizierte Aussage treffen.


    Ist denn die Nebenkostenabrechnung ansonsten korrekt erstellt? Bist du zufrieden mit dem Vermieter?


    Warum dann lange streiten anstatt das zu bezahlen was man auch bekommen hat?