Ich habe derzeit meinen Wohnsitz im Ausland, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland hat. Entsprechend diesem Ausland bezahle ich auch hier im Ausland meine Steuern. Zinserträge aus Deutschland brauche ich aber hier im Ausland nicht zu versteuern.
Nun habe ich noch eine kleine Summe Gespartes in Deutschland. Von den Zinsen werden mir jedes Jahr automatisch Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen, was ich mir zukünftig – auch bei diesem geringen Betrag – ersparen möchte.
Dazu habe ich nun folgende Fragen:
- Ich habe verstanden, dass ich ab sofort einen Freistellungsauftrag stellen kann, so dass mir die Zinsen nicht mehr abgezogen werden (liegen weit unter 801 Euro) – richtig?
- Für vergangene Jahre kann ich die gezahlten Steuern über die Anlage KAP zurückfordern. Frage: Für wie viele Jahre gilt das? Also bis zu welchem Jahr kann ich die dummerweise gezahlten Zinsen zurückfordern?
- Welche Steuernummer gebe ich an: meine (interntionale) aus Deutschland, wo ich gar keine Steuern bezahlen muss, da ich Steuerausländer bin, oder die aus dem Land, in dem ich steuerpflichtig bin?
- Gibt es sonst noch etwas zu beachten?