Erfahrung mit Debeka PKV Tarifwechsel (Beamte) / Bisex-Tarif vs. Unisex-Tarif

  • Hallo zusammen,


    meine Frau (Beamtin) ist bei der Debeka über den alten Bisex-Tarif PKV-krankenversichert.


    Die Debeka-Beraterin empfiehlt nun einen Wechsel in den Unisex-Tarif, da dort ca. "100 Verbesserungen" bzgl. der Leistung zu verzeichnen seien, u.a.:


    • ambulant: Augen-OP, Hilfsmittelkatalog offen statt geschlossen
    • stationär: "Rooming in" nun bis zu 14 Tage
    • Zahn: Mehrleistungen
    • Kur: Mehrleistungen
    • Schwangerschaft: Mehrleistungen

    [...]


    Vor dem Hintergrund, dass wir wohl einen Honorarberater wie die Minerva einschalten müssen (da das Thema m.E. schon einen relativ hohen Komplexitätsgrad hat), würde mich vorab interessieren, ob diesbezüglich - Wechsel von einem Bisex-Tarif in den neuen Unisex-Tarif - jemand hier schon Erfahrungen gemacht hat und insbesondere etwas zu der Beitragsentwicklung im neuen Unisex-Tarif im Vergleich zum alten Bisex-Tarif sagen kann.


    Gruß


    Comandante

  • Wenn der Tarif Leistungsverbesserungen vorsieht, dann musst duch auch wieder Gesundheitsfragen beantworten. Hier stellt sich also erst mal die Frage, ob die Grundvoraussetzungen für einen Wechsel ("gesund") vorliegen.


    Ein Berater wie Minerva will ja vor allem Beitragsersparnisse erzielen - stellt sich die Frage, ob das hier auch erreicht wird, wenn der Tarif bessere Leistungen in Aussicht stellt. Du kannst das direkt bei der Debeka mal online querchecken:


    https://www.debeka.de/calculat…hsel/form/tarifAngabe.jsf

  • Wenn der Tarif Leistungsverbesserungen vorsieht, dann musst duch auch wieder Gesundheitsfragen beantworten. Hier stellt sich also erst mal die Frage, ob die Grundvoraussetzungen für einen Wechsel ("gesund") vorliegen.


    Ein Berater wie Minerva will ja vor allem Beitragsersparnisse erzielen - stellt sich die Frage, ob das hier auch erreicht wird, wenn der Tarif bessere Leistungen in Aussicht stellt. Du kannst das direkt bei der Debeka mal online querchecken:


    https://www.debeka.de/calculat…hsel/form/tarifAngabe.jsf

    Prima, danke für den link, das schaue ich mir einmal an.


    Ja, Voraussetzung wird in der Tat eine erneute Gesundheitsprüfung sein.


    Viele Grüße


    Comandante

  • Wir haben den Wechsel in den Tarif mit den "100 Verbesserungen" vor längerer Zeit durchgeführt, da uns die Leistungen überzeugt haben (ohne dass ich sie im Gedächtnis behalten habe). Zur Preisentwicklung kann ich nach 2-3 Jahren nicht viel sagen. Nennenswerte Steigerungen gab es nicht.

  • Wir haben den Wechsel in den Tarif mit den "100 Verbesserungen" vor längerer Zeit durchgeführt, da uns die Leistungen überzeugt haben (ohne dass ich sie im Gedächtnis behalten habe). Zur Preisentwicklung kann ich nach 2-3 Jahren nicht viel sagen. Nennenswerte Steigerungen gab es nicht.

    Hallo @chris2702


    handelte es sich bei Euch auch um einen Beamtentarif bei der Debeka?

  • Es ist der Beihilfetarif für Beamte der Debeka, meinem Verständnis nach der Beste den es gibt. 1-Bettzimmer war zb eine Verbesserung die wir wollten. Ich glaube Osteopathie war auch neu. Finde grad die Unterlagen nicht.


    Ich habe zu dem Thema einen vielleicht naiven Ansatz. Mein Vater war seit den 70ern im Beamtentarif der Debeka, ich ab Geburt in den 80ern mitversichert. Es gab NIE Ärger wegen Kostenübernahme in diesen Jahrzehnten. Ich hab mich dann für GKV entschieden. Als meine Frau verbeamtet wurde haben wir aufgrund der Erfahrungen direkt und ohne Vergleich die Debeka gewählt.


    Nun haben wir das zweite Kind, aufgrund der Änderung der Prozentsätze für meine Frau und das ältere Kind bleiben von 60 Euro Bruttokosten keine 30 Euro Nettokosten (kleines Kind verursacht Mehrkosten, Frau und älteres Kind werden gleichzeitig billiger).


    Ich glaube durchaus, dass es Beitragssteigerungen geben wird, aber nie so sehr wie bei den Vollzahlern und nie so, dass wir in Probleme geraten. Klingt naiv aber ich gehe einfach vereinfachend davon aus.

  • Grundsätzlich ist bei der Debeka die Umstellung in die Unisextarife bei Beamten in der Regel zu empfehlen!


    Bei der Frage der Mehrleistungen wird es lustig, denn die meisten sind gar keine!


    Lasik ist zum Beispiel eine Minderleistung.


    Einbettzimmer - wenn bisher nicht abgesichert -und Osteopathie sind es aber!


    Die Bisex-Tarife sind in Teilen der AVB nur noch als "grausam" zu bezeichnen!


    Ob Minerva so etwas durchführt, ist sicher fraglich - die haben ein anderes Geschäftsmodell (Tarifwechsel mit Beitragsreduzierung)!


    Ob man das NICHT-Beamten auch empfehlen sollte, ist aber eine ganz andere Fragestellung, die eine umfassende unabhängige und qualifizierte Beratung voraussetzt!

  • @Lange Oog


    Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich noch nie irgendwelche AVB gelesen habe. Können Sie ein willkürliches Beispiel geben, was eine "grausame" Klausel sein könnte und was eine gute ist?

  • Sehr geehrter Herr Verssulting,


    Sie vergessen regelmäßig den Sinn und Zweck dieses Forums.


    Es geht nicht darum dass sich professionelle Berater unter diversen Pseudonymen im Forum herumtreiben und sich darum bemühen, mit möglichst dreister Rhetorik und kontinuierlichen Beleidigungen anderer Forenteilnehmer Werbung für sich zu machen und ihre Umsätze zu steigern, um Kunden dann mit fragwürdigen Methoden über den Tisch ziehen zu können.


    Es geht darum, dass Bürger mit Bürgern Erfahrungen teilen, Informationen weitergeben und jenseits von Profitgier Hilfestellungen geben, auch wenn Inhalte nicht immer auf Expertenniveau wiedergegeben werden.


    Ich werde alles dafür tun, dass Sie es in diesem Forum nicht so leicht haben werden wie in der Vergangenheit.


    @Anika S.


    Lange Oog und Verssulting sind nach übereinstimmender Aussage der Verssulting Berater Herr Müller. Er fällt durch aggressive Rhetorik und Schüsse unter die Gürtellinie in diesem und anderen Foren auf. Ich bitte dich mit allem Respekt ihm hier zukünftig weniger Spielraum zu gewähren als in der Vergangenheit.

  • Ich möchte die Moderation auch um etwas bitten: Dass Usern wie "chris2702" klar und eindeutig die Grenzen aufgezeigt werden. Und zwar unabhängig davon, wie sich hier andere User präsentieren. Ich bin gewiß kein Anhänger der Herren "langeoog" oder "Verssulting".
    Es kann doch aber nicht angehen, dass User wie Chris 0815, nur weil sie (in diesem Fall auch völlig zurecht!!) auf einen Missstand hingewiesen werden, andere des Betrugs bezichtigen und es nicht einmal für nötig halten, diese Form der Verleumdung zu belegen und damit auch noch durchkommen.
    Was chris 2702 hier macht, ist, so wie es hier steht, ein Straftatbestand gemäß § 187 StGB. Und DAGEGEN sollte die Forenleitung zunächst einmal vorgehen, bevor sie sich mit anderen Dingen beschäftigt.

  • Da ich wie chris2702 der Meinung bin, dass es sich hierbei um ein tolles Forum für Bürgerfahrungen handelt, möchte ich gerne ein weiteres Update zu der Thematik geben, da es vielleicht auch für andere Leser interessant ist:


    Die Minerva befürchtet wie bereits vielfach angenommen, dass sie in der Sache nicht tätig sein kann, gibt aber noch folgenden Hinweis zum Sachverhalt:


    [...] Unsere bisherige Erfahrung zeigte immer wieder, dass ein lohnenswerter Tarifwechsel bei beihilfeberechtigten Tarifen innerhalb der Debeka nicht möglich und sinnvoll ist [...]

  • Hallo zusammen!


    Eigentlich wollte ich mich aus dieser doch sehr persönlichen Diskussion raushalten. Aber nachdem die Sache hier nun eskaliert: Ich bitte alle Beteiligten, sich in diesem Thread wieder auf den Zweck des Forums zu konzentrieren, wie es Comandate gerade so schön festgehalten hat. Mir ist vollkommen klar, dass sich hier einige Persönlichkeiten nicht "riechen" können. Doch lasst uns das bitte in einem nicht-öffentlichen Modus klären, wenn Ihr das wünscht.


    Das Forum ist dazu da, Fragen von Lesern zu klären. Jeder soll sich hier wohlfühlen und jeder soll eine qualifizierte Antwort bekommen.


    Sollte es weiteren Streit geben, werde ich diesen Thread schließen. Was sicherlich nicht im Sinne des Erstellers wäre.


    Danke.
    Anika S.

  • [...] Unsere bisherige Erfahrung zeigte immer wieder, dass ein lohnenswerter Tarifwechsel bei beihilfeberechtigten Tarifen innerhalb der Debeka nicht möglich und sinnvoll ist [...]

    Womit Minerva, und ich kenne die handelnden Personen dort sehr gut, meint:


    "Es gibt keine Möglichkeit den Beitrag bei identische oder gleichen bzw. ähnlichen Leistungsumfang zu reduzieren!"


    Minverva betreibt Tarifwechsel als Ersparnismodell in der Beitragsthematik. Daran ist auch das Bezahlungssystem - erfolgsabhängig als Anteil der Beute (Ersparnis) - angeknüpft.


    Das Thema PKV-Vertragsoptimierung im sinne des ganzheitlichen Ansatzes kann man so eben auch gar nicht betreiben!

  • Bitte beachten:


    "Versicherungsberater dürfen keine erfolgsabhängigen Honorare verlangen. Das hat das Landgericht München entschieden."


    1. das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - Rechtsmittel sind zugelassen.


    2. es betrifft nur VersicherungsBERATER - VersicherungsVERMITTLER werden nächsten Monat in Karlsruhe entschieden!


    3. es betrifft nur die erfolgsabhängige Bezahlung ohne Beachtung der Besonderheiten des § 4a RVG - das ist analog LG HH in 2013.

  • Da es hier um Unterlassung - und eben nicht um einen Einzelfall Honorarstreit - gegangen ist, ist das schon sehr aussagefähig!


    Aber - es ist davon auszugehen, dass Minerva in Berufung geht und das OLG München entscheidet, wenn es keine Sprungrevision geben sollte.


    OLG Karlsruhe im Bereich Versicherungsmakler wird dann aber richtungsweisend sein!


    Im weitesten sinn kann OLG sehr wohl höchstrichterlich sein - es muss nicht immer der BGH sein - wenn es um eine generelle rechtliche Bewertung gegangen ist und nicht inter partes geurteilt wurde.

  • @Comandante



    Ich machs mal ganz platt: Wenn eine Beraterin mir empfiehlt einenTarif zu wechseln, dann frage ich erst einmal: Was hat die davon? (Menschen sind entgegen der oft vertretenen Ansicht nicht nur gut, sondern können durchaus auch ihr eigenes Interesse über das von Kunden stellen)



    Ihre Frau ist nun älter als beim Abschluß seinerzeit. Was bedeutet das in € beim Neuabschluß?


    Achtung: Neue Gesundheitsprüfung! Gab es zwischen dem alten Abschluß und dem angedachten neuen Erkrankungen die u.U. beim Neuabschluß ausgeschlossen werden oder nur gegen Risikoaufschlag versichert sind?


    Seitdem Kranken und Lebensversicherung nach Maßstäben der Geschlechter „Gerechtigkeit“ kalkuliert werden müssen, ist wahrscheinlich so, dass sich ein „Unisex“ Tarif für Frauen eher lohnt als für Männer (Frauen werden nun mal älter und würden länger Kosten verursachen und müssen dafür höhere Prämien aufbringen, was sich bei einem „Unisextarif“ durch das kalkulatorische Hinzuziehen der früher sterbenden Männchen abmildert, also billiger wird. Männchen zahlen hingegen in aller Regel mehr)



    Ungeklärt bleibt weiterhin, was „Gerechtigkeit“ eigentlich bedeuten soll.Bei Me Too.