Versicherungsstatus PKV nach dem Todesfall des Ehepartners

  • Hallo !


    Der Ehemann (Beamter im Ruhestand) meiner Cousine ist leider kürzlich verstorben. Meine Cousine lebte allerdings bereits seit einiger Zeit getrennt von ihrem (Noch-) Ehemann und ist bisher auch über ihn in der PKV versichert. Die Ehe ist allerdings bisher nicht geschieden worden.


    Nun zu ihren Fragen:


    1. Kann sie als Beihilfeberechtigte auch weiterhin in der privaten Krankenversicherung ihres
    Ehepartners nach dessen Tod versichert bleiben (sie ist zurzeit nicht berufstätig, übt lediglich
    einen 450 Euro - Job aus) ?



    2. Besteht die Beihilfeberechtigung für sie auch nach dem Tod ihres Ehegatten weiterhin fort und
    kommt es gegebenfalls zu möglichen Beitragsveränderungen in der PKV für sie ?


    3. Wäre bei einer späteren, erneuten Heirat ihrerseits noch ein Wechsel ihrerseits in die GKV möglich
    (neuer Lebenspartner ist Mitglied in der GKV, Cousine ist 53 Jahre alt) und wäre ein solcher Wechsel
    finanziell überhaupt sinnvoll ?


    Es wäre wirklich sehr nett, wenn jemand zu den aufgeworfenen Fragen einen guten Rat hätte.
    Vielen Dank im Voraus für etwaige Bemühungen ! :thumbup:

  • Eine ad-hoc-Antwort ist recht knifflig, insbesondere auf die Frage, ob ein Wechsel in die gKV sinnvoll wäre. Das ist von außen kaum seriös zu beantworten. Das müsste man sich genauer anschauen.


    Vielleicht sollte zunächst das Gespräch mit Beihilfestelle und Krankenversicherung geführt werden.

  • Die Antwort ist sogar ganz einfach!


    Alles, was die Witwe und die Beihilfe betrifft, ist in der geltenden Beihilfeverordnung festgelegt. Die zuständige Beihilfestelle hilft sicher gerne.


    Die Annahme, dass Sie in der PKV versichert bleibt, ist korrekt. Sie hat ja kein Zugangsrecht zur GKV.


    Sie sollte sich aber unverzüglich mit der PKV in Verbindung setzen und die Versicherungsnehmer-Eigensschaft Ihres Vertragsteils beantragen.Da gibt es eine 2-Monats-Frist mit Ausschlusscharakter.


    Die Fiktion einer zukünftigen Eheschließung bei gleichzeitigem Zugang zur GKV ist, mit Vorsicht bewertet, fraglich. Die Fragestellung wäre ja, ob die Eheschließung ggf. Auswirkungen auf Versorgungsbezüge hat und ob die Versorgungsbezüge dann nicht die Familienversicherung ausschließen.


    Ob sie versicherungspflichtig wird, ist fiktiv aber nicht ausgeschlossen. Das setzt aber wieder andere Sachverhalte voraus, die eintreten müssten.