Kinderfreibetrag bei unehelichen Paaren

  • Hallo Finanztip-Gemeinde,


    ich habe eine Frage zu Kinderfreibeträgen. Ich lebe mit meiner Lebenspartnerin unehelich in einem gemeinsamen Haushalt. Meine Lebenspartnerin bezieht eine kleine Witwenrente aus einer früheren Ehe und ist nicht einkommenssteuerpflichtig. Wir haben 2 gemeinsame Kinder für die sie Kindergeld bezieht. Unsere Kinder waren 2017 nicht auf meiner 'Lohnsteuerkarte' eingetragen. Ich habe nun meine Einkommensteuererklärung für 2017 eingereicht. Meine Partnerin hat der Übertragung der Kinderfreibeträge auf mich zugestimmt. Ich weiß, dass mir nur sicher die halben Freibeträge für das sächliche Existenzminimum (2.358 Euro je Kind), sowie der BEA-Freibetrag (1.320 Euro je Kind) zustehen. Aber wie sieht es mit den zu übertragenen Freibeträgen aus, da die Mutter meiner Kinder in 2017 Kindergeld bezog? Ich hoffe, dass da wenigstens ihr BEA-Freibetrag auf mich übergeht.
    Kann mir jemand diese Frage beantworten? Wäre total nett.


    Vielen Dank vorab. :?:

  • Das FA wird das wohl ablehnen und zwar m.E. zu Recht.


    Der Kinderfreibetrag wird deshalb nicht übertragen weil der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht durch die Betreuung nachkommt.
    Der BEA Freibetrag ist m.E. deshalb nicht übertragbar, weil Sie Beide im gleichen Haushalt leben. Und in § 32 Abs. 6 S. 8 EStG ist Voraussetzung "in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist". Das scheidet bei Zusammenlebenden ja aus.

  • Danke für die Antwort, RaphaeIP.


    Aber wie sähe es aus, wenn wir verheiratet wären und meine Frau sozusagen 'nur' im Haushalt arbeiten würde. Also ohne eigenes Einkommen wäre. Dann könnte ich doch die vollen Freibeträge geltend machen, oder?