Gilt das Urteil auch fuer Bearbeitungsgebühren bei Leasingverträgen ?

  • Hallo und Guten Tag,
    gilte das Urteil über unzulässige Gebühren bei Krediten auch für Leasingverträge für KFZ ?
    in unserem Fall wurde für den Leasingvertrag eine recht hohe Bearbeitungsgebühr zusätzlich zu den Leasingraten angesetzt.


    Danke für info und Hilfe


    MfG


    Raiedi

    • Offizieller Beitrag

    Viele Banken berechneten ihren Kunden bei Abschluss eines Darlehensvertrages jahrelang eine Bearbeitungsgebühr, die – abhängig von der Darlehensumme – oft mehrere Hundert Euro ausmachte. Begründet wurde die Gebühr stets mit der notwendigen Bonitätsprüfung des Kunden und dem Beratungsaufwand.


    Mehrere Oberlandesgerichte waren bereits zu der Auffassung gelangt, dass die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr unzulässig ist. Zu einer höchstrichterlichen Entscheidung kam es lange Zeit nicht, auch weil die Banken eine solche vermeiden wollten.


    Nun hat der Bundesgerichtshof hierzu abschließend entschieden und damit rechtliche Klarheit geschaffen: Die Banken haben mit der Berechnung einer Bearbeitungsgebühr unzulässigerweise Kosten für eine Tätigkeit, die sie in ihrem eigenen Interesse erbringen, auf die Kunden abgewälzt. Das gilt vor allem für die Bonitätsprüfung, die sogar gesetzlich vorgeschrieben ist. Dadurch werden die Kunden unangemessen benachteiligt.

    Achtung Verjährung!
    Für den Rückforderungsanspruch gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Ungeklärt war lange, wann die Frist zu laufen beginnt. Hierzu hat der BGH nun in zwei weiteren Verfahren entschieden, dass unrechtmäßig verlangte Kreditbearbeitungsgebühren bis zum Jahr 2004 zurück verlangt werden können. Der Verjährungsbeginn könne gemäß BGH aufgrund der damals unklaren Rechtslage bis zum Jahr 2011 hinausgeschoben werden, denn erst hier hatte sich eine gefestigte oberlandesgerichtliche Rechtsprechung herausgebildet, die Kreditbearbeitungsentgelte als unzulässig einstufte.


    Quelle: http://www.adac.de/infotestrat…-unzulaessig/default.aspx

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    wenn Sie den Link öffnen, dann können Sie die Meinung des ADAC erkennen und diese sagen,
    dass es auch für Leasingverträge gelten soll.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Habe bei meinem Leasingvertrag der VW-Bank auch die Bearbeitungsgebühren zurückgefordert und habe nun ein Ablehnungsschreiben erhalten. Sinngemäß sagen sie: Leasing= kein Verbraucherdarlehen= betrifft nicht die BGH-Rechtsprechung. Auf der HP des ADAC finde ich diesbezüglich auch nichts konkretere. Ist dies so korrekt? Oder hat sich schon jemand wegen der Begründung erfolgreich gewährt? ?