Betriebliche Altersvorsorge

  • Hallo,
    ich arbeite fest angestellt in Teilzeit seit mehreren Jahren beim selben Arbeitgeber. Demnächst wird sich meine wöchentliche Arbeitszeit (auf Wunsch meines Arbeitgebers) um mehrere Stunden erhöhen. Mein Arbeitgeber hat mir nun mitgeteilt, dass er die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, die er seit meinem Arbeitsbeginn vollständig übernimmt, nicht entsprechend anpassen will. Den Beitrag zur bAv möchte er vielmehr auf dem jetzigen Stand "einfrieren".


    Ist mein Arbeitgeber dazu verpflichtet, den bAv-Beitrag entsprechend meines künftig höheren Einkommens anzupassen oder ist dies eine freiwillige Leistung?


    Besten Dank im voraus für die Antworten

  • Ohne Volljurist mit Schwerpunkt Arbeitsrecht zu sein würde ich vermuten, dass es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt. Es sei denn, es gibt eine entsprechende Klausel im Arbeits- oder Tarifvertrag.


    Gibt es Betriebsvereinbarungen zu dem Thema oder ist es betriebliche Übung die Zahlungen entsprechend der Stundenzahl zu leisten?


    Ggf. lässt sich über die Personalvertretung bzw. die Gewerkschaft etwas in Erfahrung bringen.

  • Neben der Frage, ob der AG diesen Betrag anpassen muss, stellt sich die Frage, ob der zusätzliche Beitrag überhaupt in den Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft zu alten Konditionen ergänzt werden kann. Meine Versicherung (grün aus Hannover) wollte das nicht und mich dann einen größeren Tarif mit weniger Zinsen und weiteren Gebühren verfrachten ...

  • Hallo in die Community,


    ich bin neu hier und schließe mich hier mal mit meiner Frage an anstatt ein neues Thema zu eröffnen.


    Bei Berufseinstieg vor einigen Jahren wurde mir die bAV mit Entgeltumwandlung schmackhaft gemacht. Es handelt sich um eine betriebliche Direktversicherung mit 50 Euro monatlicher Prämie. Mir wurde vorgerechnet, dass durch den Steuervorteil und die Ersparnis der Sozialversicherung ich nur einen monatlichen Aufwand von 20 Euro zu tragen hätte. Inzwischen komme ich durch Gehaltssteigerungen und Zuschläge regelmäßig über die Beitragsbemessungsgrenze von 4425 Euro, was ja die Ersparnis bei der Sozialversicherung schmälert.


    Konkret sieht es so aus, dass ich monatlich 13,30€ zusätzlich auf der Lohnabrechnung stehen habe. Davon sind 6,65€ Arbeitgeberzuschuss zur bAV und 6,65€ Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen. Mir werden dann wieder 50€ abgezogen. Ich habe also 36,70€ zu tragen, abzüglich dessen, was ich durch Minderung der Lohnsteuer und Einsparung bei den Sozialabgaben spare. So habe ich mir das erklärt. Ist das soweit korrekt?


    Meine Fragen nun:
    Lohnt sich das für mich noch?
    Im Ratgeber zu bAV (https://www.finanztip.de/betriebliche-altersvorsorge/) und zur Entgeltumwandlung (https://www.finanztip.de/betri…entgeltumwandlung/#c69501) heißt es ja, dass ich durch den fehlenden Spareffekt bei den Sozialbeiträgen, eher nicht von dem Modell profitiere. Andererseits habe ich aber durch die 6,65€ Zuschuss vom Arbeitgeber und die 6,65€ Umwandlung von VL Zuschüsse von >26%, was da ganze doch wieder lukrativer machen sollte. Oder zählt die Umwandlung der VL nicht als Zuschuss sondern nur die 6,65€ vom Arbeitgeber?



    Die Laufzeit beträgt aktuell noch etwa 33 Jahre. Als lebenslange Garantierente wird bei Fälligkeit aktuell 65,65€ angegeben (bei entsprechender Entwicklung mit Überschussbeteiligung 107€). Die Rente wäre also zumindest nicht so hoch, dass ich mit übermäßigen Abzügen im Alter zu rechnen hätte.



    Ich hoffe ich habe den Sachverhalt einigermaßen verständlich dargestellt und bin gespannt auf die Antworten.


    Liebe Grüße!
    Emil

  • Pauschal würde ich sagen:


    Direktversicherung: grundsätzlich nicht gut, aber wenn der AG Zuschüsse zahlt, dann ggf. doch sinnvoll.


    Es kommt auf die Güte des Vertrages an. Also wie alt, welche Verzinsung etc.?


    Ohne groß gerechnet zu haben, würde ich vorläufig zum Weiterlaufenlassen raten. (Das ist jetzt aber ein Schnellschuss, vielleicht kann sich die Verbraucherzentrale das noch einmal genauer anschauen.)