unterjähriger AG Wechsel (PKV -> GKV)

  • Hallo,


    ich bitte um Nachsehen, wenn ich jetzt hier im drüberfliegen einiger Diskussionen den einen oder anderen Beitrag nicht/nicht richtig gelesen habe, aber die Infos sind teilweise recht vielfältig.


    Ich habe eine Frage zum Thema unterjähriger Wechsel des Arbeitgebers mit evtl. zurück von PKV in die GKV.
    Ich werde zum 01.04. den AG wechseln und habe mich für ein Jahreseinkommen entschieden, dass dieses Jahr noch über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt.
    Aber bei meinem jetzigen AG erhalte ich 13 Einkommen (13. gibt es im November) beim neuen erhalte ich nur 12. Jetzt wird es aber so sein, dass ich, wenn ich hochrechne, kurz unterhalb der diesjährigen JAEG rauskomme, mit den Einkommen aus neuem AG und alten AG.


    Die Frage, die sich mir hier stellt, werde ich, da ich vorausschauend rechne, bereits zum 01.04. versicherungspflichtig, oder erst in 2019, wenn der neue AG seine vorausschauende Prognose erstellt? Denn woher soll der neue AG mein Einkommen des alten AGs kennen, um eine solche Prognose für 2018 zu erstellen?


    Hat hier vielleicht jemand Erfahrung damit und kann mir hier weiterhelfen?


    Danke im Voraus.

  • Hi,


    wichtig ist zu wissen, ob du bereits vor dem 31.12.2002 in der PKV warst. Wenn ja, dann gilt für dich eine reduzierte JAE. Dein neues Gehalt muss nur über dieser liegen.


    Wenn bereits die neue, höhere JAE gilt: Ist das vorraussichtliche Jahresgehalt des neuen Arbeitgebers unter der JAE wirst du mit dem Jobwechsel sofort versicherungspflichtig. In solchen Fällen gibt es keine Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen (was möglich wäre wenn dein Gehalt unter JAE fällt, der Arbeitgeber aber gleich bleibt).
    Wenn für dich die Versicherung also wichtig ist: Jobwechsel nochmal überlegen oder höheres Gehalt aushandeln.


    Du kannst bei deiner PKV das ganze ankündigen und schauen, ob du Zusatzversicherungen ergänzend zur GKV abschließen kannst (ohne Gesundheitsprüfung demnach).


    Ergänzend: Bist du über 55 so bleibst du in der PKV.