Unterhaltspflicht Eltern/Tochter (20)

  • Unsere Tochter (20) macht z. Zt. eine schulische Ausbildung (Erzieherin) und möchte mit ihrem Freund zusammenziehen. Der Freund ist mit seiner Ausbildung fertig und berufstätig. Unsere Tochter hat hingegen kein Einkommen (auch kein Bafög, da zu viel auf dem Sparbuch) außer Kindergeld.
    In wie weit sind wir als Eltern neben dem Kindergeld für unsere Tochter unterhaltspflichtig?
    PS: Der Freund hat bei seinem Vater eine separate Wohnung und zahlt keine Miete.
    Gruß Uwe

  • Man bekommt ja v. a. dann kein Bafög, wenn genügend Geld zur Finanzierung der Ausbildung vorhanden ist. Inwiefern wurde das Sparguthaben angerechnet? Und wie ist erklärt, dass die Ausbildung damit finanziert werden könnte?

  • Da sie, wie gesagt, eine schulische Ausbildung macht, bräuchte sie das Bafög nicht zurückzahlen. Der Freibetrag leigt bei 5.200 €. Sie hat aber ca. 9.000 € auf dem Sparbuch und ein Auto im Wert von ca. 2.500 €. Das musste sie auch angeben. Außerdem wird das Einkommen von uns Eltern mit berechnet.