Masterstudium Werbungskosten Praktikum und Abschlussarbeit

  • Moin,


    ich habe im letzten Jahr mein Masterstudium abgeschlossen und möchte das für die Steuererklärung jetzt berücksichtigen. Im ersten Quartal 2017 habe ich mein 2016 begonnenes, in der Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum fortgeführt. Hierzu bin ich bereits 2016 ca. 100km von meiner Uni-Stadt zum Arbeitgeber umgezogen. Bezahlt wurde eine Aufwandsentschädigung für das Praktikum. Im Anschluss habe ich dort auch gleich meine Masterarbeit geschrieben, und war währenddessen dort normal angestellt. Entsprechend hat es dann auch eine Lohnsteuerbescheinigung gegeben.


    Wenn ich das richtige sehe, ist die Firma somit die erste Tätigkeitsstelle. Ist das korrekt? Den Weg dorthin kann ich also nur einfach mit 0,30€ abrechnen. Die Besuche der Uni wegen ausstehender Prüfungen etc. hingegen sind dann eine Auswärtstätigkeit, wo ich für sowohl Hin- als auch Rückweg 0,30€ geltend machen kann? Muss ich dem FA irgendwie glaubhaft machen, dass ich noch 20 Mal zur Uni fahren musste?


    Vielen Dank!

  • Die Besuche der Uni wegen ausstehender Prüfungen etc. hingegen sind dann eine Auswärtstätigkeit, wo ich für sowohl Hin- als auch Rückweg 0,30€ geltend machen kann? Muss ich dem FA irgendwie glaubhaft machen, dass ich noch 20 Mal zur Uni fahren musste?

    s. hier ungefähr in der Mitte https://www.finanztip.de/sonderausgaben/


    Nicht wundern, obwohl Sonderausgaben draufsteht wird zu den Werbungskosten eine Aussage gemacht u,a, "Ihre Fahrtkosten für die Wege zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte, zum Beispiel zur Uni, können Sie in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten ansetzen"


    Es gilt die Belegvorhaltepflicht, d.h. Du solltest ein Verzeichnis parat haben, wann Du jeweils in der Uni warst und welche Kosten entstanden sind, falls das FA danach fragt. Verpflegungsmehraufwand nicht vergessen.


    Zur Belegvorhaltepflicht s. http://www.steuern.sachsen.de/…Einzureichende_Belege.pdf

  • s. hier ungefähr in der Mitte finanztip.de/sonderausgaben/


    Nicht wundern, obwohl Sonderausgaben draufsteht wird zu den Werbungskosten eine Aussage gemacht u,a, "Ihre Fahrtkosten für die Wege zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte, zum Beispiel zur Uni, können Sie in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten ansetzen"

    Das weiß ich wohl, es gibt dazu auch noch eine extra Seite, die ganz gut ist: https://www.finanztip.de/fahrtkosten-studium/
    Ich weiß aber aufgrund von mehr als 20 Stunden pro Woche in der Firma nicht, was jetzt Dienstreise ist (Hin- und Rückweg) und was nur die einfache Entfernungspauschale gibt. Außerdem würde ich nicht gerne die tatsächlich entstandenen Kosten abrechnen, da die wegen des Semestertickets sehr gering sind, sondern eben die Entfernungspauschale. Soweit ich das sehe, ist das erlaubt.


    Das mit den Belegen ist in jedem Fall hilfreich. Danke!

  • Ich bin noch am studieren und bei meiner Steuererklärung hat das Finanzamt später ein Austellung von mir gefordert an welchen Tagen ich wegen welcher Veranstaltung in der Uni war. Ich habe auch eine Aufstellung für Lerngruppentreffen eingereicht, letztere wollten sie erst nicht akzeptieren, das war ein ewiges hin und her, aber am Ende habe ich es dann doch durch bekommen und das waren dann 300 € mehr die ich zurück bekommen habe von der Steuer.

  • Ich bin noch am studieren und bei meiner Steuererklärung hat das Finanzamt später ein Austellung von mir gefordert an welchen Tagen ich wegen welcher Veranstaltung in der Uni war. Ich habe auch eine Aufstellung für Lerngruppentreffen eingereicht, letztere wollten sie erst nicht akzeptieren, das war ein ewiges hin und her, aber am Ende habe ich es dann doch durch bekommen und das waren dann 300 € mehr die ich zurück bekommen habe von der Steuer.

    Danke für deinen Erfahrungsbericht. Ich werde berichten, ob es bei mir auch zunächst abgelehnt wird.


    @RaphaelP In ähnlichen Threads sind gute Antworten von dir zu finden. Ich würde mich freuen, auch hier deine Meinung zu hören bezüglich erster Tätigkeitsstelle!