Moin,
ich habe im letzten Jahr mein Masterstudium abgeschlossen und möchte das für die Steuererklärung jetzt berücksichtigen. Im ersten Quartal 2017 habe ich mein 2016 begonnenes, in der Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum fortgeführt. Hierzu bin ich bereits 2016 ca. 100km von meiner Uni-Stadt zum Arbeitgeber umgezogen. Bezahlt wurde eine Aufwandsentschädigung für das Praktikum. Im Anschluss habe ich dort auch gleich meine Masterarbeit geschrieben, und war währenddessen dort normal angestellt. Entsprechend hat es dann auch eine Lohnsteuerbescheinigung gegeben.
Wenn ich das richtige sehe, ist die Firma somit die erste Tätigkeitsstelle. Ist das korrekt? Den Weg dorthin kann ich also nur einfach mit 0,30€ abrechnen. Die Besuche der Uni wegen ausstehender Prüfungen etc. hingegen sind dann eine Auswärtstätigkeit, wo ich für sowohl Hin- als auch Rückweg 0,30€ geltend machen kann? Muss ich dem FA irgendwie glaubhaft machen, dass ich noch 20 Mal zur Uni fahren musste?
Vielen Dank!