Thesaurierung

  • Hallo einen guten Abend , ich bin neu hier und habe eine Frage. Ich hätte gern gewusst, was die inländischen Banken an die Finanzämter melden.


    Wenn ich als verheirateter zb. 1200 Euro an Sparerfreibeträgen angemeldet habe, aber jedoch 1400 Euro an Kapitalerträgen + 180 Euro an ausschüttungsgleichen Erträgen in 2017 erhalten habe, was wird dann genau gemeldet?

  • Hallo @geologe, willkommen in der Community.


    Wenn Du mit 1200 Euro angemeldet den Freistellungsauftrag meinst, dann wird die Nutzung desselben (nicht die Einrichtung) dem BZSt gemeldet s. https://www.bzst.de/DE/Steuern…hren_FSA/fsa_kv_node.html


    Die tatsächlichen Kapitalerträge und die ausschüttungsgleichen Erträge werden ex-ante nicht gemeldet. Allerdings kann das Finanzamt diese (und noch viel mehr) bei Deinem Kreditinstitut automatisch abrufen (§§93 und 93b AO).


    Falls Deine Frage also die Chance betrifft mit einer Steuerhinterziehung durchzukommen würde ich empfehlen es sein zu lassen.

  • Erst mal Danke für die Antwort. So wie ich dass jetzt verstehe: Die Depotbank meldet nicht meine tatsächlichen Dividenden von 1400 Euro , sondern nur meinen tatsächlich in Anspruch genommenen Sparerfreibetrag von 1200 Euro.
    Ist das so richtig ? Zu deiner vermuteten Steuerhinterziehung muss ich Dir sagen: das ich selbst wenn ich das wollte,wir gar keine Kapitalertragssteuern zahlen müssten. Da wir insgesamt unter den Freibetrag von 1602 Euro liegen. Daraus folgt für mich die Frage an das Forum, muss ich überhaupt eine Anlage KAP abgeben, wenn ich unter dem Freibetrag liege, selbst wenn ich ausschüttungsgleiche Erträge habe.
    Was mich auch interessiert, was kann den das Finanzamt automatisch abrufen ? Danke

  • Zur ersten Frage: so ist das oben verlinkte Verfahren beschrieben.


    Zur Abgabe der Anlage KAP: In der Anleitung zur Anlage KAP steht dies so, auch muss die Steuerbescheinigung mit eingereicht werden. Link zum Formular, darauf befindet sich ein Link zur Anleitung. https://www.finanzamt.bayern.d…ulare/fms.php?n=034024_17


    Automatisch abgerufen werden kann das, was in den o.g. Rechtsquellen steht. Auf der Homepage des BZSt gibt es zwei
    Zeilen über dem o.g. Link ausführliche Informationen. Insofern war meine Aussage oben nicht präzise.