Fortbildung von Veranstalter abgesagt

  • Guten Tag,
    ich bin Ärztin und hatte mich für eine Fortbildung angemeldet und die Gebühren schon bezahlt,
    und Zug + Hotel entsprechend gebucht. am 02. und 03 März.
    Der Veranstalter hat die Fortbildung am 26.02 abgesagt (also nur 4 Tage vor Beginn).
    Der Organisator wollte die Kursgebühren "zeitnah" zurück überweisen, aber trotz Nachfrage habe ich noch nichts bekommen.
    Außerdem werden sie nicht die Kosten von Zug und Hotel (die ich nicht mehr stornieren konnte) erstatten.


    Gibt es ein Frist für die Rückerstattung?
    Und ist der Veranstalter nicht verpflichtet auch die Kosten für Hotel und Zug zu erstatten, wenn die Absage so kurzfristig kam?
    (der Organisator ist eine Universität in Deutschland !)


    Danke für die Hilfe!

  • Hallo @Ines85


    Willkommen im Forum.


    Ein Anrecht auf Erstattung der Kursgebühr hast du selbstverständlich. Bei einer Universität würde ich davon ausgehen, dass dies zuverlässig erfolgt, allerdings in behördenartiger Langsamkeit.


    Bei Hotel und Fahrt dürfte es für dich ärgerlich werden. Ich bin mir nahezu sicher, dass der Veranstalter hier nicht zur Erstattung verpflichtet ist. Ob eine Reiserücktrittsversicherung zahlen würde, weiß ich nicht. Du hast auch nicht gesagt, dass du eine abgeschlossen hast.


    Mich lehrt dies, dass ein gewisses Maß an Flexibilität am Ende doch billiger ist. Viele Hotels sind bis zum Vorabend stornierbar. Auch viele Bahnsparpreise sind gegen Gebühr zurückgebbar. Das bringt dir natürlich nichts

  • Ich war letztes Jahr in einer ähnlichen Situation, konnte aber zum Glück meine Unterkunft noch stornieren.
    Der Veranstalter hätte die Unterkunft und den Transport nicht erstattet.

    "Never for money, always for love"
    - Talking Heads