Lastschrift ohne "SEPA" bei Verbrauchern zulässig?

  • Guten Tag zusammen,


    meine Bank bucht die fälligen Raten für einen Verbraucherkredit OHNE SEPA-Mandat ab. Das Girokto und das Darlehenskto sind bei der gleichen Bank. Im Text der Lastschrift steht auf den Ktoauszügen "Lastschrifteinr." und "Einzug Rate/Annuität" aber es wird ohne SEPA Mandatsreferenz abgebucht. Auf Nachfrage erhielt ich die Antwort:


    Wenn Sie ein Internet-Konto der ....(Name der Bank) als Referenzkonto
    angeben, werden die Raten als interne Buchungen
    eingezogen.
    Eine Mandatsreferenznummer wird dann nicht erstellt.


    Wenn mein Kto bei einer anderen Bank wäre, würde es per SEPA Lastschrift eingezogen.


    Ich kann die Belastung auch nicht zurückgeben, es scheint eher ein Abbuchungsauftrag zu sein. Aber der ist doch bei Verbrauchern seit SEPA nicht mehr zulässig.
    Wer kennt sich hier aus und kann mir sagen, ob es für Lastschriften innerhalb der gleichen Bank, Ausnahmeregelungen gibt, die die Abbuchung ohne SEPA und ohne Rückgabemöglichkeit noch erlauben.


    Zur Klarstellung: Es geht mir nicht um die Rückgabe der fälligen Rate, sondern ich möchte Wissen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Bank diese Form des Einzuges wählen darf. Von der Bank selbst habe ich keine klare Antwort erhalten, sondern nur die oben aufgeführte allgemeine Aussage.


    Vielen Dank im Voraus.


    MfG
    Jo

  • Meiner Ansicht nach ist Deine Darstellung unvollständig:


    Deine Kreditrate wird innerhalb(!!)Deiner Kundennummer auf ein von der Bank angelegtes "Unterkonto" verschoben,und zwar so lange bis der Kredit abbezahlt ist.


    (Meine Bank macht das jedenfalls so.)


    Wofür soll da ein SEPA Mandat gut sein??


    Dazu kommt noch:


    Bezüglich des Darlehens besteht zwischen Dir und der Bank eine Gläubiger-Schuldner-Beziehung.Du bis verpflichtet,das Darlehen zurückzuzahlen.Mitbestimmung in irgendeiner Weise bezüglich der Verrechnungsmethodik hast Du deshalb nicht.(Der Gläubiger bestimmt die Modalität bzw.er ordnet an).Das steht bei mir in den AGB,und diese habe ich akzeptiert sowohl im Hinblick auf den Girovetrag als auch speziell alle Regularien bezüglich des Darlehensvertrags.


    Ich kann mir nicht vorstellen,daß es bei Dir anders gewesen ist.


    Solltest Du allerdings die Bank wechseln(nur dann,wenn bei der anderen Bank Deine regelmäßigen Geldeingänge sind bzw.ein Girovertrag besteht),ist Deine Bank gezwungen,im dann notwendigen Interbankenverkehr ein SEPA-Mandat als Nachweis der Abbuchberechtigung anzulegen.


    Ich bin immer der Ansicht,daß man Banken genau auf die Finger schauen muß.Aber hier ist die Auskunft Deiner Bank nicht zu beanstanden.Verrenn Dich nicht in eine Sache,bei der Du nur verlieren kannst bzw.wirst,wenn du nicht aufhörst;Deine Bank zu nerven.

  • Wow, vielen Dank für die ausführliche Antwort.


    Ich finde allerdings nichts verwerfliches dabei , wenn man von seiner Bank eine Auskunft fordert, warum sie das so oder so machen, zumal es in meinen Darlehensvertrag unklar geregelt ist. Dort steht zum Einem "SEPA-Mandat" und zum anderem Abbuchung Die Bank weiß doch, warum sie das macht. Also ist es für Sie doch ein einfaches, den Vorgang korrekt zu erklären. ....


    Hier habe ich jetzt zum Quartalsende noch eine Anschlussfrage:
    Ich habe jetzt den Dispo in Angespruch genommen (vorher jahrelang nicht) und jetzt werden mir logischerweise die Dispozinsen belastet. Ansonsten ist das Kto gebührenfrei. Habe ich hier als Verbraucher die Möglichkeit eine Zinsstaffel von der Bank zu fordern, um den Betrag zu überprüfen?
    Dieser einfache Zugriff auf mein Kto zum Einzug der Zinsen stört mich eigentlich schon immer. Jeder andere Lieferant/Gläubiger muss eine Rechung stellen, die man dann als Kunde bezahlt (oder auch nicht...). Nur die Banken haben direkten Zugriff auf das Kto und weisen den Anspruch nicht nach. Hier ist doch gerade bei den Dispozinsen Vorsicht geboten und es könnte ja auch eine Falschberechnung durch "Computerfehler" vorliegen. Es wäre ja nicht das erste Mal.

  • Es gibt beim Dispo KEINE Preisstaffelung,sondern nur einen feststehenden Zinssatz,den Du doch bitte dem Preisaushang bei Deiner Filiale entnimmst.


    Damit kannst Du ja dann rechnen...oder Du wartest auf Deinen Kontoauszug,der Dir die Zinshöhe und die im Monat angefallenen Kosten auflistet.Wenn Du als gewiefter "Centfuchser" nachrechnen willst,bitte sehr,aber Du mußt tagesgenau rechnen,was natürlich Zeit kostet.


    Ach ja:


    Es gibt den Dir EINGERÄUMTEN Dispo und einen dafür geltenden Zinssatz,und es gibt einen Zinssatz,wenn Du den eingeräumten(=schriftlich vereinbarten)Dispo überschreitest(und diese Überschreitung toleriert wird),wobei die Zinsen bei letzterem höher sind.


    Die aktuellen Zinshöhen kommen ebenfalls mit Deinem Kontoauszug.


    Sei mir nicht böse,aber ich habe das Gefühl,daß Du Deiner Bank Fehler nachweisen möchtest.Es wird Dir nicht gelingen.

  • Na ja, auch Banken machen Fehler. Aber davon abgesehen habe ich bei meiner Bank einmal nachgefragt, weil ich eine Zinsberechnung für inkorrekt hielt. Ich bekam kostenfrei eine taggenaue Berechnung für die Zinsen.