Kind freiwillig in der GKV - Steuererklärung

  • Mein minderjähriges Kind ist aufgrund eigenen Einkommens (Einkünfte aus Kapitalerträgen) nicht bei mir mitversichert sondern freiwillig in der GKV selbst versichert. Nun erhalte ich von der GKV (TK) eine "Bestätigung für Ihre Steuererklärung" in der die im zurückliegenden Jahr gezahlten Versicherungsbeiträge aufgelistet sind.
    Darin steht auch, dass die enthaltenen Daten unter Angabe der Steuer-Identifikationsnummer an das Finanzamt übermittelt wurden.
    Muss ich die Beiträge in der Steuererklärung, die ich für mein Kind erstelle dennoch aufführen (und wenn ja, wo)?


    Für Ihre Hilfe bedanke ich mich schon jetzt :thumbup:
    Mit freundlichen Grüßen
    C.Stephan

  • Muss ich die Beiträge in der Steuererklärung, die ich für mein Kind erstelle dennoch aufführen (und wenn ja, wo)?

    Die Frage nach dem "müssen" verstehe ich nicht ganz, niemand ist gezwungen, Sonderausgaben geltend zu machen. Aber es macht natürlich Sinn, es zu tun. Wenn du mit "müssen" meinst, nochmal angeben, weil es das FA eigentlich schon weiß, dann lautet die Antwort "ja".


    Einzutragen sind die Kosten der Krankenversicherung in der Anlage "Vorsorgeaufwand". Dort gibt es eine Rubrik "Beiträge zur inländischen gesetztlichen Krankenversicherung". Beiträge von freiwillig Versicherten, die keine Arbeitnehmer sind, kommen in Zeile 17.
    https://www.finanzamt.bayern.d…ulare/fms.php?n=034098_17