Direktversicherung

  • Mein Sohn ist verstorben und hatte eine Dirketversicherung bei der ich aufgrund der Versicherungsbedingungen keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen habe. Kann ich trotz dieser Tatsache die Beerdigungskosten bei der Versicherung geltend machen.
    Danke für die Unterstützung
    Kira

  • Hallo @Kira


    mein herzliches Beileid zum Tod deines Sohnes. Das ist sicher eine sehr schwere Zeit für dich.


    Kannst du bitte mehr Informationen zu der Versicherung geben? Ist es eine Sterbegeldversicherung? Ist es eine Risikolebensversicherung? Ist es eine Kapitallebensversicherung?


    Wie kommst du zu der Idee, die Versicherung könnte die Beerdigungskosten übernehmen? Es wird ja etwas entsprechend passendes sein.


    Gruß
    chris

  • Vielen Dank für die Antwort. So ist das leider bei einer Direktversicherung.
    Begüngstigt sind halt nur die allernächsten Verwandten sprich die Partner oder Kinder.

  • Nein, begünstigt sind die Personen, die vertraglich genannt sind, wenn das Gesetz es zulässt!


    Und für die Kosten der Bestattung haben ja auch der Partner und die Kinder aufzukommen - ansonsten kam bisher jeder unter die Erde ... Sozialstaat nennt man das.


    Private Versicherungen sind da eher nicht verpflichtet.

  • Ich glaube, dass ich den Sachverhalt nicht ganz deutlich gemacht habe.
    Mein Sohn war in keiner Partnerschaft und hatte auch keine Kinder, war also ledig.
    In solchen Fällen sollte man sich wirklich überlegen eine Direktversicherung abzuschließen.