Verständnisfrage: Steuern sparen durch Abschreibungen

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Verständnisfrage zum Thema Steuern, steuern sparen und Abschreibungen.


    Unser Fall: Ich verdiene oberhalb des "kleinen" Spitzensteuersatzes von 42%, durch Zusammenveranlagung, diverser Werbungskosten, etc. liegt unser gemeinsamer Durchschnittssteuersatz bei 25%.


    1) Nun kaufe ich mir einen Laptop für mein Masterstudium, zB für 1500 Euro. Bekomme ich dann 42% der Kosten zurück oder 25%?


    2) Mein Arbeitgeber bietet mir an, dass ich privat einen Laptop aus dem Bruttogehalt leasen kann. Sagen wir, die Leasingraten addieren sich ebenfalls auf 1500 Euro für ein identisches Gerät. Wird dann das Leasing günstiger sein oder der Kauf und die Abschreibung?


    Wäre toll, wenn mich hier jemand erhellen könnte!

  • Ich schreibe als Ingenieur häufiger Dinge ab, die ich zur Arbeit oder Studium benötigt habe. Es gilt jeweils die GWG-Grenze für den nicht-privat genutzten Anteil der Nutzung. Alles, was unterhalb von 150 Euro liegt, wird im ersten Jahr mit dem Nutzungsantil abgeschrieben: Also Fachbücher, 100% geschäftlich oder Studium im ersten Jahr.
    Beim Laptop hat mein Finanzamt jedes Mal nachgefragt. Bei Kosten von etwa 1000 Euro musste ich es grundsätzlich über 36 Monate abschreiben (also zB April 2018 - März 2021). Berechnungsgrundlage ist dann, zu wie vielen Teilen ich es geschäftlich nutze. Wenn auch eine private Nutzung dabei ist, kann das hakelig werden. Ich habe beide Male 66% angesetzt und das über 36 Monate abgeschrieben.
    Das Finanzamt hat mir noch einen Fragebogen geschickt und nach der verbauten Hardware gefragt und dabei musste ich angeben, welche Komponente wofür ist (also warum eine potente Grafikkarte verbaut wurde).


    Da das Ganze dann Werbungskosten sind, vermindert es das zu versteuernde Einkommen. Auf Grund der gemeinsamen Veranlagung wären das bei dir wohl die 25%.

  • ich sehe das anders:


    1) Die GWG Grenze von 150 Euro ist mir nicht bekannt bzw. war das die Grenze bis Ende 2009. Seit dem lag sie bei 410 Euro und nun seit 2018 bei 800 Euro (ohne Umsatzsteuer). Wenn du es ganz genau wissen willst, hier ist das ganz gut beschrieben: https://www.steuertipps.de/lex…wertige-wirtschaftsgueter


    2) Es kommt dein Spitzensteuersatz oder genauer gesagt dein Grenzsteuersatz zur Geltung. Mache einfach folgende Überlegung: Bisheriges zvE 80.000 Euro, dann ziehst du den Laptop (oder die Afa) ab und bist bei 79.500 Euro. Die 500 Euro kappen also die letzten 500 versteuerten Euros....


    Mit dem Leasing aus dem Bruttogehalt kenne ich mich nicht aus, sorry.

  • Mein Arbeitgeber bietet mir an, dass ich privat einen Laptop aus dem Bruttogehalt leasen kann. Sagen wir, die Leasingraten addieren sich ebenfalls auf 1500 Euro für ein identisches Gerät. Wird dann das Leasing günstiger sein oder der Kauf und die Abschreibung?

    Ist das eine Gehaltsumwandlung, d.h. Du bekommst um den Wert der Leasingrate weniger Gehalt, oder erhältst Du das Notebook zusätzlich und versteuerst es. Im letzteren Fall zahlst Du nur die 42%, im ersten verlierst Du die 58%. Das müsste identisch zum Eigenkauf sein, ohne Finanzierungskosten und die Tatsache, dass Du am Ende der Leasingzeit das Notebook zurückgeben musst.

  • Hallo Kater,


    Es ist eine Gehaltsumwandlung, dh die Bruttorate wird von meinem Bruttogehalt abgezogen.


    Diese Sätze habe ich nicht verstanden: " Im letzteren Fall zahlst Du nur die 42%, im ersten verlierst Du die 58%. Das müsste identisch zum Eigenkauf sein, ohne Finanzierungskosten und die Tatsache, dass Du am Ende der Leasingzeit das Notebook zurückgeben musst."


    Kannst du bitte eine einfache Rechnung aufmachen: Kaufpreis 1500 mit Abschreibung über drei Jahre versus Leasing 500 Euro p.a. über drei Jahre?


    Danke

  • Bruttogehalt wird in beiden Fällen um 500 Euro p.a. gesenkt und daher musst Du in beiden Fällen darauf keine Steuer i.H.v. 42% zahlen.


    Dein Verlust sind bei Gehaltsumwandlung die (100-42)=58% von 500 Euro (und dafür ein Notebook). D.h. Du hast p.a. 290 Euro weniger.


    Im anderen Fall zahlst Du kalkulatorisch 500 Euro p.a., was Dir dank Abschreibung mit einer Steuergutschrift von 500 * 42 = 210 Euro versüßt wird. Du hast auch 290 Euro im Jahr weniger.

  • @Kater.Ka


    Aber nehmen wir an ich verdiene 80.000, meine Frau verdient 0, dann landen wir durch Ehegattensplitting beim gemeinsamen Steuersatz für ein Einkommen von 40000. Nun habe ich noch Abschreibungen von 10000. Senkt also das gemeinsame Einkommen auf 70.000 und den Steuersatz auf das Level bei 35.000. Somit wäre mein Grenzsteuersatz deutlich geringer als 42%. Habe ich das richtig verstanden?


    Bei dem Leasing vom Brutto bleibt es jedoch bei deiner Rechnung von oben, der Effekt wird also nicht vom Ehegattensplitting verwässert.
    Stimmts?


    Danke für deine Hilfe.

  • Du zahlst tendenziell mehr selbst, ansonsten ändert sich auf Jahressicht nichts.


    Kleine Anmerkung abseits der Theorie: Ich würde behaupten dass Du ein Notebook mit ein wenig suchen privat günstiger als über die Firma bekommst.

  • Das heißt im Beispiel von eben ist bei Leasing der Eigenanteil geringer und die Steuerersparnis höher, ja?


    Die Annahme privat günstiger zu kaufen habe ich prinzipiell auch. Die Aktion in meiner Firma gibt es Ende April wieder, dann will ich das mal durchrechnen. Prinzipiell würde ich privat bei einem Shop wie cyberport oder notebooksbilliger.de kaufen. Da hätte ein Leasing über meine Firma ein höheres Sicherheitsgefühl im Falle von Problemen mit dem Gerät. Außerdem, privat würde ich das Gerät 5 Jahre +x nutzen. Geleast könnte ich nach 2 Jahren wieder ein aktuelles Modell bekommen.


    Ich will im Herbst ein Fernstudium beginnen, da reicht unser altes Schätzchen nicht mehr aus. Vom Timing käme ein Neugerät in 2 Jahren zum Schreiben der Masterarbeit grad recht.


    Hast du Ahnung von 2-in-1 Laptops? Ich habe grad Microsoft Surface Pro, Book sowie Dell Latitude und XPS in der Betrachtung. Surface kriege ich wohl nur privat, Dell sowohl privat als über das Bruttoleasing.

  • ich selbst nutze für die Arbeit ein Dell Precision Notebook, welches über Docking Stations mal zu Hause oder auf der Arbeit eingesetzt wird. Für den Fall der Heimarbeit sehr gut. Ich habe längere Zeit darüber nachgedacht, für meinen Vati ein Surface anzuschaffen, welches er tagsüber als Tablet nutzt und wenn er mal am Rechner ist, das Surface per Docking Station an seine Monitore und so anzuschließen. Ich kenne aber keinen, der das schon so mal gemacht hat.
    Grundsätzlich stellt sich natürlich immer die Frage, wo eine Sicherung der Daten stattfindet. Diese Frage ist für mich umso wichtiger, je mobiler ein Gerät ist, da dieses auch mal verloren gehen kann, vergessen wird, unterwegs gestohlen wird, herunterfällt, etc.


    Je nach Art des Fernstudiums wäre ja auch zu schauen, was das Gerät überhaupt können soll / muss.

  • @Nordlicht1337
    Guter Punkt mit dem Speichern. Ich will die Magentacloud nutzen, 25GB Speicher für Telekom Kunden. Hab schon mit bestehenden Geräten getestet. Es funktioniert. Zumal ich auch mal am Handy unterwegs an Daten ran will, im Zug lesen zb, da macht Cloud einfach Sinn.


    Eigentlich habe ich simple Anforderungen. MS Office, Internet, PDFs kommentieren, vielleicht würde sogar ein i3 Prozessor, 4 GB RAM und 128 GB SSD langen.

  • Die Info im Leasing Portal besagt, dass der Vertrag nicht in der Steuererklärung angegeben werden muss. Daraus schließe ich, dass mein persönlicher Steuersatz vor Zusammenveranlagung relevant ist. Und somit Leasing besser als Kauf weil unser geimeinsamer Steuersatz niedriger ist. Kann das sein?


    Es gibt dort einen Vorteilsrechner, wieviel Steuervorteil ich bekomme. Bei Steuerklasse


    3 = 43%
    4 = 55,5%
    5 = 55,7% .


    Je höher meine persönliche Steuerlast desto höher die Ersparnis.


    Hab ich das korrekt verstanden?

  • Die Info im Leasing Portal besagt, dass der Vertrag nicht in der Steuererklärung angegeben werden muss.

    Da hätte ich eher vermutet dass kein geldwerter Vorteil entsteht, d.h. Du keine Subventionierung bekommst.


    Daraus schließe ich, dass mein persönlicher Steuersatz vor Zusammenveranlagung relevant ist.

    Das glaube ich so nicht, da im Rahmen der Steuererklärung alles zusammen kommt. Habe das gerade mal an einem Dienstfahradrechner durchgespielt. Die ausgewiesenen Ersparnisse beziehen sich auf die monatliche Lohnsteuer, d.h. über die Steuererklärung schmälert sich dann der Vorteil.


    Je höher meine persönliche Steuerlast desto höher die Ersparnis.

    Das ist immer so beim Absetzen. Wenn Du 1000 Euro Werbungskosten über dem Pauschbetrag hat und keine Steuern zahlts kommen 0 Euro zurück, bei Reichensteuersatz 45% eben 450 Euro.


    Im von mir vermuteten Fall (Monatssteuer) geht das Gehalt um den Betrag Leasingrate - gwV runter, damit ist einer mit einem hohen Monatssteuersatz im Vorteil, aber eben nur temporär.

  • Daraus schließe ich, dass mein persönlicher Steuersatz vor Zusammenveranlagung relevant ist.

    Nein. Es ist gibt nur EINEN relevanten (Spitzen-)Steuersatz.


    Wenn Ihr Euch zusammen veranlagen lasst, ist das der Steuersatz, der dann wirksam ist.


    Die Erklärung: Zuerst werden auf der Ebene der Einkünfte alle Einkunftsquellen betrachtet. Bei Arbeitnehmern ist das der Überschuss über die Werbungskosten, bei Gewerbetreibenden ist es der Gewinn. Wenn es sich um kleine Gewerbebetriebe handelt, reicht ebenfalls - wie bei Arbeitnehmern - eine Einnahme-Überschuss-Rechnung aus. Diese Einkommensermittlungen erfolgen getrennt nach Ehemann und Ehefrau, werden dann aber addiert.


    Dann werden der Sonderausgaben abgezogen. Das Ergebnis ist das "zu versteuernde Einkommen" (zvE).


    Und erst dann wird die Steuertabelle auf das zvE angewendet. Im Falle der Zusammenveranlagung ist dies die Splittingtabelle. Bei Einzelveranlagung ist es die Grundtabelle.


    Deshalb rechnet man sich künstlich reich, wenn man einen höheren Steuersatz in die Rechnung einbezieht, als dieser tatsächlich zur Anwendung kommt.


    Dabei ist stets der sog. "Spitzensteuersatz" entscheidend. Der Durchschnittssteuersatz hat nur informatorischen Sinn.
    Wenn vom zvE 100 EUR durch Abschreibungen oder Kosten abgezogen werden können, dann vermindert sich die Steuer um den Prozentsatz, den der betreffende Steuerpflichtige bzw. das gemeinsam veranlagte Ehepaar in der Spitze bezahlt.