Beitragsnachweise - äussere Form

  • Ich bin erstmalig hier, war früher freiwillig gestzlich versichert und bin April 2016 - nun als Rentner - in dieselbe Versicherung nach ca. 10 Jahren Ausland zurückgekehrt.
    Bekomme Renter der DRV und aus der Schweiz.
    Es hat sich zwar hingezogen, aber nach Vorliegen der Rentenbescheide gabe es problemlos die Police.
    Rentenerhöhung Juli 2016: Bescheid gescannt zur VS geschickt - CH keine Veränderung, wurde nach etwas Schriftverkehr mit meiner Information, dass keine weiteren Beitragsrelevanten Einkommen vorliegen, als Berechnung benutzt. Ich arbeite ja nicht mehr.
    Später begann das Theater in 2017 zu Rentenerhöhung, indem man mir ein 3 A4-Seiten-Formular vorlegte, in welches ich die beiden Renten eintragen sollte (CH nach wie vor unverändert), obwohl ich die Bescheide wie 2016 bereits frühzeitig zusandte und auch für die CH mir nochmals die Beitragsentwicklung bescheinigen lies.
    Die eigentlich nötige Berechnung der Beitragsveränderung aus der Rentenerhöhung 2017 wurde nicht vorgenommen und es entspann sich ein Streit über die äussere Form, die stets mit "zwingend vorgeschriebenen gesetzlichen Regelungen" begründet wurden.
    Das entwickelte sich bis Herbst letzen Jahres zur Drohung, meine Beiträge aus der oberen Beitragsbemessungsgrundlage zu berechnen und zu fordern, was auch sofort umgesetzt wurde.
    Ich habe den mir bekannten Beitrag regelmässig weiter gezahlt und letztlich hat sich das soweit gesteigert, dass man mir inzwischen Beitragsschulden von > 2.500 € vorwirft und eine Vollstreckungsankündigung vorliegt, die ich selbstverständlich "dank" meiner Renteneinnahmen nicht begleichen kann und will.


    Nun frage ich:
    - gibt es tatsächlich vorgeschriebene Vorgaben für die äussere Form von Einkommensnachweisen von Rentnern an die VS über SGB V §§ 227, 240 hinaus ?
    - ist es zwangsläiúfig nötig, dass ich ca. 25 x mit 0,00 antworten muss, wenn zum Einen meine Rentenerhöhung von mir vorzeitg zugesandtwurde, obwohl diese ja automatisch von der DRV and die VS geht und zum Anderen ich darstelle, dass es keine weiteren Einnahmen gibt ?
    - Kann die VS ankündigen, dass nach einer Frist von 3 Monaten auch rückwirkend keine Änderung mehr möglich ist (Verweis auf SGB V) ?


    Mit dem Hinweis auf die Vollstreckungsankündigung ist die Dringlichkeit sicherlich klar und ich würde mich über eine zeitnahe Antwort freuen.


    Vielen Dank