Elterngeld - Steuerklassen

  • Hallo zusammen,


    häufig wird ja empfohlen vor der Elternzeit die Steuerklassen so anzupassen, dass die Frau in III und der Mann in VI geht, sofern die Frau den Großteil der Elternzeit nimmt.
    Ich habe gelesen, dass der Wechsel der Steuerklasse 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen muss, damit das anerkannt wird.


    Folgendes konstruiertes Szenario:


    Familienplanung beginnt im Juli 2018
    Hochzeit ist im September 2018


    Mal angenommen die Familienplanung ist direkt erfolgreich, wären die 7 Monate ja nicht eingehalten. Da in dem Fall die Hochzeit aber auch die erste Möglichkeit für einen Steuerklassenwechsel wäre, gibt es da dann eine andere Regelung?

  • Man muss 7 Monate vor Geburt die Steuerklasse gewechselt haben. Da man nur als Verheiratete die 3:5 wählen kann, muss man folglich für den Wechsel verheiratet sein, 7 Monate vor Geburt.