Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wüsste gerne, wem das Sondervermögen einer fondsgebundenen Rentenversicherung eigentlich gehört.
Ich habe einmal gelesen, dass die Versicherung letztlich Eigentümer des Sondervermögens wäre und nicht
der Versicherungsnehmer. Ist das richtig?
Danke
Elke