Hallo,
mir ist unklar, was ich bei der Steuer in folgendem Fall angeben kann, da eine etwas komplizierte Konstellation zwischen dem Anwalt, der Rechtsschutzversicherung und mir besteht, was Zahlungen und Kosten angeht. Im Entwurf der Steuererklärung habe ich sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten 2017 in voller Höhe als Werbungskosten angegeben.
1. Ich führe einen Prozess gegen meinen Arbeitgeber wegen unzulässiger Befristung. Die Klage wurde Mitte letzten Jahres eingereicht und wird (hoffentlich) noch in diesem April entschieden.
2. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Mit dem Anwalt habe ich allerdings auch eine individuelle Vereinbarung unterschrieben, sodass eine volle Kostendeckung nicht garantiert ist. Zudem habe ich einen Selbstbehalt von 300 Euro. Der Anwalt hat alle Kosten erst mal bei mir eingereicht. Ich habe gezahlt. Die Rechtsschutz hat einen Teil der Kosten ebenfalls dem Anwalt erstattet. Ich erwarte daher eine Rückzahlung in 2018.
Bisher habe ich bei der Steuererklärung 2018 einfach alle Anwaltskosten in voller Höhe angegeben. Ich habe sie ja schließlich gezahlt und noch keinen Euro zurück erhalten. Mir ist auch unklar, welchen Betrag ich genau zurüc erhalte. Kann ich im Nachgang zur Steuererklärung oder in der nächsten Erklärung zuviel erstattete Steuer zurückzahlen? Oder darf ich die Kosten erst gar nicht geltend machen?
Danke und viele Grüße