Klage gegen Arbeitgeber, Rechtsschutzversicherung und Steuer

  • Hallo,


    mir ist unklar, was ich bei der Steuer in folgendem Fall angeben kann, da eine etwas komplizierte Konstellation zwischen dem Anwalt, der Rechtsschutzversicherung und mir besteht, was Zahlungen und Kosten angeht. Im Entwurf der Steuererklärung habe ich sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten 2017 in voller Höhe als Werbungskosten angegeben.


    1. Ich führe einen Prozess gegen meinen Arbeitgeber wegen unzulässiger Befristung. Die Klage wurde Mitte letzten Jahres eingereicht und wird (hoffentlich) noch in diesem April entschieden.
    2. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Mit dem Anwalt habe ich allerdings auch eine individuelle Vereinbarung unterschrieben, sodass eine volle Kostendeckung nicht garantiert ist. Zudem habe ich einen Selbstbehalt von 300 Euro. Der Anwalt hat alle Kosten erst mal bei mir eingereicht. Ich habe gezahlt. Die Rechtsschutz hat einen Teil der Kosten ebenfalls dem Anwalt erstattet. Ich erwarte daher eine Rückzahlung in 2018.


    Bisher habe ich bei der Steuererklärung 2018 einfach alle Anwaltskosten in voller Höhe angegeben. Ich habe sie ja schließlich gezahlt und noch keinen Euro zurück erhalten. Mir ist auch unklar, welchen Betrag ich genau zurüc erhalte. Kann ich im Nachgang zur Steuererklärung oder in der nächsten Erklärung zuviel erstattete Steuer zurückzahlen? Oder darf ich die Kosten erst gar nicht geltend machen?


    Danke und viele Grüße

  • Ohne Steuerberater zu sein würde ich Zahlungen von 2017 einfach korrekt angeben und Belege vorhalten, die die Richtigkeit meiner Angaben belegen. Schätzungen, welche Kosten Sie in 2018 für 2017 erstattet bekommen, müssen Sie nicht vornehmen. Die Ersttungen, die Sie 2018 erhalten, sollten Sie in der Steuererklärung 2018 wahrheitsgemäß angeben.


    Extrembeispiel: Man zahlt 2017 die Anwaltsrechnung selbst komplett und gibt sie in der Steuererklärung an. 2018 bekommt man sie komplett erstattet und gibt dies ebenfalls an. Dann hat man für 2017 Steuern erstattet bekommen, die man 2018 wieder zurück zahlen muss.


    Dies ist meine laienhafte Einschätzung. Dass Sie zukünftige Zahlungen und Erstattungen nicht raten müssen, sondern erst im Nachgang wahrheitsgemäß zu melden haben, bin ich mir aber sicher.


    Vielleicht weiß hier jemand mehr?