Riester Banksparplan

  • Sehr geehrte Damen und Herren ,


    auf Grund eines Artikel in der Finanztest schlossen meine Frau und ich, im Jahr 2003, je einen Riester Sparvertrag ab.


    Da ich jetzt 65 Jahre und Rentner bin, wollten wir mit der Sparkasse einen Auszahlungsplan über eine gleichbleibende Summe von 120 Monaten vereinbaren. Uns wurde mitgeteilt, dass nur eine Verrentung möglich ist und es wurde ein Vorschlag mit monatlicher Leibrentenauszahlung bis


    zum Lebensende unterbreitet. Verbrauch der Vertragssumme mit dem 85. Lebensjahr und anschließender Absicherung durch eine Versicherung. Die Zahlen stimmen nicht mit meinen Eigenleistungen überein, danach würde ca. 6.000,-- € als Versicherungsbeitrag fällig. (lt. Statistik beträgt die Lebenserwartung


    bei Männern 78 Jahre) Dem habe ich nicht zugestimmt.



    Nach Durchsicht des Vertrages stellten wir folgendes fest.


    Gem. Absatz 4.2 der Allgemeinen Bestimmungen des VorsorgePlus Altersvorsorgevertrags wird die Sparkasse den Sparer bis spätestens sechs Monate vor Vollendung seines 60. Lebensjahres auffordern, ihr mitzuteilen, zu welchem Zeitpunkt er in die Auszahlungsphase eintreten möchte.


    Zu diesem Zweck wird die Sparkasse dem Sparer je ein Angebot unterbreiten. Es kam weder zu einer Aufforderung noch zu einem Angebot.



    Wäre die Sparkasse ihrer Verpflichtung nachgekommen, hätten wir uns frühzeitig um die Angelegenheit kümmern können und nicht noch bis März 2018 in den Riestersparvertrag eingezahlt.



    Wir wollen, dass das von uns Ersparte im Todesfall an unsere Erben ausgezahlt wir.


    Unseres Erachtens hat sich die Sparkasse nicht korrekt verhalten.



    Was schlagen Sie vor und an wen können wir uns im Streitfall eventuell wenden?


    Vielen Dank für Ihre Bemühungen


    Mit freundlichen Grüßen
    Guen08

  • @Guen08
    Willkommen im Forum.


    Ich fürchte Sie haben grundlegende Modalitäten einer Riesterversicherung nicht beachtet. Eine Auszahlung über 120 Monate ist bei Riester nicht vorgesehen. Eine Auszahlung an erbende Kinder ist meines Wissens ebenfalls nicht vorgesehen. Ein Verbrauch der Vertragssumme bis 85 ist nach aktuellen Maßstäben sogar noch günstig, aktuell müssen Versicherungsnehmer älter werden, wenn das Kapital verbraucht sein soll.


    Meine Einschätzung: Sie sind 2003 der Herde gefolgt und haben einfach irgendwas abgeschlossen, ohne sich im Klaren zu sein, was das für Sie bedeutet. Dann haben Sie 15 Jahre nichts gemacht (eigentlich müsste jeder Riestersparer vom Kapitalwahlrecht wissen, auch dass es nur zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgeübt werden kann). Außerdem haben Sie alle möglichen Modalitäten, die andere Versicherungsarten bieten, aufgeschnappt und dachten Sie könnten sie für sich in Anspruch nehmen. Leider wird nichts was Sie sich wünschen Realität werden. Riester ist wie er ist. Sie werden sich mit der Verrentung, Nicht-Vererbarkeit, Kapitalverbrauch bis 85 etc abfinden müssen.

  • Hallo @Guen08, willkommen in der Community.


    Warnhinweis: Hier schreiben i.d.R. interessierte Laien und nicht Mitarbeiter von Finanztip.

    Wir wollen, dass das von uns Ersparte im Todesfall an unsere Erben ausgezahlt wir.

    Das funktioniert leider mit dem Riester-Vertrag nicht, der kann i.d.R. nur als Rente ausgezahlt werden. Eine Möglichkeit die Schmälerung durch die Versicherung des Langlebigkeitsrisiko zu verringern ist die Vorab-Auszahlung von 30% des Kapitals. Eine weitere Möglichkeit wäre die Nutzung für eine selbst genutzte Immobilie s. hier https://www.finanztip.de/riester/

    lt. Statistik beträgt die Lebenserwartung bei Männern 78 Jahre

    Für den konkreten Fall ist dies nicht richtig, da dies die Lebenserwartung ab Geburt ist. Je nach Statistik (offizielle Sterbetafel oder Versicherungswirtschaft) kommt man bei einem heute 65-jährigen auf 83-87 Jahre (gerundet).


    Was schlagen Sie vor und an wen können wir uns im Streitfall eventuell wenden?

    Rechtsberatung gibt es bei einem Rechtsanwalt, ggf. vorab zu einer Erstberatung an die Verbraucherzentrale wenden, da dies m.W. günstiger ist.


    Nach meinem laienhaften Verständnis ist allerdings der wahrscheinliche Nutzen beschränkt. Die Auszahlung als Rente war von Anbeginn der Riester-Förderung klar und müsste Vertragsbestandteil sein, steht zumindest bei mir so drin und mein Vertrag stammt aus jener Zeit. Die Förderung wäre ebenfalls zurückzuzahlen wenn der Vertrag rückabgewickelt wird..

  • P.S. Ich hatte meinen Riester 2008 abgeschlossen und vor ein paar Jahren mit noch wenig Kapital wieder gekündigt, einige Nachteile waren auch mir erst zu spät bewusst geworden.

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Was ist aber mit der Vertragsverletzung gem. der Allgemeinen Bestimmungen.



    Ansonsten bleibt mir nur die Kündigung des Vertrags. Ich muss dann aber die staatlichen Zuschüsse zurückzahlen.


    • Nach Absatz 4.2 der Allgemeinen Bestimmungen verpflichtet sich die Sparkasse bis spätestens sechs Monate vor Vollendung des 60. Lebensjahrs , den Zeitpunkt der Auszahlungsphase vom Sparer anzufordern. -
  • Ich vermute, Sie werden nicht beweisen können, dass der Brief nicht eingangen ist. Die Versicherung muss nicht jeden Brief per Einschreiben mit Rückschein zustellen. Eher noch kann sie IT seitig belegen, dass ein Brief erstellt wurde. Darüber hinaus kann man als Verbraucher wissen, dass diese Frist kommt bzw. abläuft. Alles in allem wäre mir der Anwalt für diese Klage zu teuer.

  • In der WR vom 27.03.2018 war zu lesen, das neugeborene Jungen statistisch gesehen genau 78 Jahre und neugeborene Mädchen 83 Jahre alt werden.

  • Ja, NEUGEBORENE. Wenn Sie Ihren Vertrag mit 30 Jahren abschließend, haben Sie bereits alle, die mit 0-29 Jahren gestorben sind überlebt. Damit steigt Ihre statistische Lebenserwartung. Wenn Sie mal schauen, wie die Lebenserwartung einer heute 65 jährigen Frau ist, werden Sie überrascht sein.


    Sehr interessante Aufstellung hier


    Beispiel: wer 1986 geboren wurde und männlich war, hatte eine Lebenserwartung von 71 Jahren
    Wer 1986 70 Jahre alt war, ist nicht im Jahr drauf gestorben, sondern hatte statistisch gesehen noch weitere 10.65 Jahre zu leben

  • Hallo,


    nach der aktuellen Periodensterbetafel haben 65-jährige Männer noch eine durchschnittliche Restlebenserwartung von fast 18, Frauen von etwas über 21 Jahren. Ist doch auch was?


    Eine Rentenversicherung, dass ist die Riester- Rente nicht nur dem Namen nach, muss auch das sog. Langlebigkeitsrisiko mit berücksichtigen. Immerhin werden heute 0,6% der Männer und 2% der Frauen 100 Jahre und älter.


    Mein Rat, nicht zu sehr über frühere Fehler ärgern, auch das senkt die Lebenserwartung.


    Gruß Pumphut

  • Dieses Tool finde ich ganz hilfreich:


    http://m.population.io


    Nur ist die eigene Endlichkeit kein Thema, dass man wirklich nüchtern angehen kann, zumindest für die meisten Menschen.


    Zu den Vertragsmodalitäten ist, so glaube ich, alles gesagt. Ein Rechtsverfahren anzustrengen, erscheint mir hier nicht zielführend.


    Aber das muss jeder für sich entscheiden.