Person A und B besitzen zusammen eine Eigentumswohnung mit Anteilen von jeweils 50%. Die Eigentumswohnung wurde 2011 gekauft und ist seit mehreren Jahre vermietet. Nun möchte A in Einverständnis von B diesem seine 50% abkaufen. Die Spekulationsfrist würde ja ursprünglich 2021 ablaufen, wie verhält es sich in diesem Fall?
- Bleibt es beim Ablauf der Spekulationsfrist 2021
- beginnt die Frist komplett von neuem
- oder beginnt die Frist für den jetzt abgekauften Anteil von neuem?
Vielen Dank für alle Antworten!
Spekulationssteuer bei Erwerb Restanteil Eigentumswohnung
- Pixelo
- Erledigt
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Was wird denn gekauft? 50% vom Gemeinschaftseigentum oder ein "echter" 50% Anteil der dann im Grundbuch auch so auf eine konkrete Person bezogen, ausgewiesen wäre?
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Ein schon eher spezielles Thema, ich würde an deiner Stelle mal ein paar Euros in die Hand nehmen und einen Steuerberater bemühen. Ganz allgemein gilt:
- Bleibt es beim Ablauf der Spekulationsfrist 2021
ja, für den Miteigentumsanteil, der im Jahr 2011 erworben wurde.
- beginnt die Frist komplett von neuem
nein, nur für den neu hinzu erworbenen Anteil.