Spekulationssteuer bei Erwerb Restanteil Eigentumswohnung

  • Person A und B besitzen zusammen eine Eigentumswohnung mit Anteilen von jeweils 50%. Die Eigentumswohnung wurde 2011 gekauft und ist seit mehreren Jahre vermietet. Nun möchte A in Einverständnis von B diesem seine 50% abkaufen. Die Spekulationsfrist würde ja ursprünglich 2021 ablaufen, wie verhält es sich in diesem Fall?
    - Bleibt es beim Ablauf der Spekulationsfrist 2021
    - beginnt die Frist komplett von neuem
    - oder beginnt die Frist für den jetzt abgekauften Anteil von neuem?
    Vielen Dank für alle Antworten!

  • Was wird denn gekauft? 50% vom Gemeinschaftseigentum oder ein "echter" 50% Anteil der dann im Grundbuch auch so auf eine konkrete Person bezogen, ausgewiesen wäre?

  • Ein schon eher spezielles Thema, ich würde an deiner Stelle mal ein paar Euros in die Hand nehmen und einen Steuerberater bemühen. Ganz allgemein gilt:

    - Bleibt es beim Ablauf der Spekulationsfrist 2021

    ja, für den Miteigentumsanteil, der im Jahr 2011 erworben wurde.

    - beginnt die Frist komplett von neuem

    nein, nur für den neu hinzu erworbenen Anteil.