Hallo zusammen,
mir wurde vom Reiseveranstalter 4 Tage vor Reiseantritt ( 1 Wo HP / eigene Anreise / Reisebeginn 23.04.2018 ) folgendes mitgeteilt :
“ wegen Betriebsurlaub des hoteleigenen Restaurants kann lediglich Frühstück angeboten werden “
Als Entschädigung hat man mir 15 Euro pro Tag/Person angeboten.
Meine Frage :
Kann ich vom Reiserücktrittsrecht Gebrauch machen oder muss ich
das Entschädigungsangebot akzeptieren ?
Über eine, aufgrund des unmittelbar anstehenden Reiseantritts wäre ich für eine zeitnahe Antwort sehr dankbar
Vielen Dank für Eure Hilfe und VG
Kamikaze01