Erstattung der Bearbeitungsgebühr nicht bei Annuitätendarlehen

  • Hallo zusammen,


    dass man bei Bausparverträgen die Bearbeitungsgebühr nicht zurückbekommt, weiß ich. Nun habe ich gerade von der DSL-Bank erfahren, dass ich die Bearbeitungsgebühr für meinen Baukredit von 2008, die ich von der Höhe zwar noch nicht kenne (weil mir kein Vertrag ausgehändigt wurde, weil nur ein Antrag über einen Finanzberater gestellt wurde), aber lt. einem Schreiben von dem Finanzvermittler in den effektiven Zinssatz miteingerechnet wurde, nicht zurückfordern kann, weil es ein Annuitätendarlehen sei und dafür Bearbeitungs- und Darlehensgebühren rechtens wären!? Angeblich könne man nur bei sog. "variablen Darlehen" die Bearbeitungsgebühr zurückfordern.


    Stimmt das?


    VG, Oliver

  • Hallo nochmals,


    hätte ich die Frage in eine bestehende Diskussion einbringen müssen? Ich weiß leider nicht, wer mir eine ehrliche Antwort geben kann, denn dass die Bank sagt, dass man bei Annuitätendarlehen die Bearbeitungsgebühr nicht zurückbekommt ist verständlich, aber stimmt das wirklich?


    VG, Oliver

  • Hallo oliverb,


    das ist nicht unbedingt nötig :D


    Aber sehr spezifische Fragen sind auch immer schwer zu beantworten. Ich würde mich an Ihrer Stelle mal in die Urteilsbegründung einlesen und den Unterschied zwischen "variabel" und "Annuität" definieren. Je mehr Sie wissen, desto besser können Sie gegen die Bank argumentieren!


    Wie begründet die Bank denn diesen Unterschied? Lassen Sie sich doch einmal eine genaue Aufstellung mit Bezug auf das Urteil geben! Denn auch die Bank muss beweisen, dass sie im Recht ist.


    Viele Grüße


    Franziska